Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung – ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen. Auch wäre es aus Sicht der Finanzverwaltung wünschenswert, wenn Abweichungen von den erklärten Angaben nicht näher erläutert werden müssten. Mit einem automatisierten Bescheidabgleich, also einer elektronischen Übermittlung des Bescheides mit einer Erläuterung der Abweichungen, kann man sich gar nicht anfreunden. Umso wichtiger wird es an dieser Stelle sein, dass Kammer und Verband von ihren Mitgliedern hinreichend unterstützt werden. Von daher starte ich an dieser Stelle den Aufruf, die in den nächsten Wochen und Monaten stattfindenden Jahreshauptversammlungen der Standesvertretungen zahlreich zu besuchen. Mit der Teilnahme machen Sie deutlich, dass nicht nur die gewählten Vertreter, sondern alle Mitglieder hinter dem Kampf gegen die zu einseitige Modernisierung des Verfahrensrechts stehen. Auch wenn das Verfahrensrecht ein eher ungeliebtes Kind ist: Kaum eine Gesetzesänderung wird die Arbeit der Steuerberater so verändern wie dessen Neuordnung.
- 12. Juni 2015
- Steuern
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Einseitige Modernisierung des Verfahrensrechts – unterstützen Sie den Kampf von Kammer und Verband
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