Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung

Haben Sie schon einmal versucht elektronisch mit der Finanzbehörde Ihrer Wahl zu kommunizieren?  Das war vermutlich gar nicht so einfach. Aber machen Sie sich nichts daraus. Denn einfach ist die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung wohl nur sehr selten.

Das fängt bereits damit an, dass man einem Sachbearbeiter keineswegs mal schnell ein Fax schicken kann. Vielmehr werden eingehende Faxe ja zunächst einmal in der Poststelle ausgedruckt und nehmen dann den Weg über die Hauspost. Oftmals über Vorgesetzte, sodass man rein zeitlich auch gleich einen Brief schicken könnte. Besonders schön wird die ganze Sache, wenn das Fax für den Empfänger so unleserlich ist, dass um postalische Übermittlung gebeten wird. Und dann wären da natürlich noch die verschwundenen Faxe:

Absender: Ich hatte das per Fax geschickt.
Finanzamt: Aber das heißt ja nicht, dass es bei uns auch angekommen ist.
Absender: Allerdings ich habe einen Sendebericht.
Finanzamt: Na dann schicken Sie das Fax nochmal, am besten mit dem Sendebericht.
Absender: … .

Über das Thema E-Mail verliert man besten gar keine Worte. Gleiches gilt für Datenträger. Es leuchtet zugegebenermaßen unmittelbar ein, dass die Annahme elektronischer Daten für die Finanzverwaltung ein erhebliches Gefahrenpotential birgt. Aber wünschenswert bleibt es trotzdem, dass man hier auf absehbare Zeit eine etwas fortschrittlichere Lösung findet. Was sich allein für Porto- und Materialkosten sparen ließen, wenn im umgekehrten Fall die Finanzverwaltung Ihre zahlreichen Mitteilungen elektronisch verschicken würde (man denke etwa an die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung oder Umbuchungsmitteilungen).

Zumindest die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen funktioniert mittlerweile recht reibungslos. Außer Elster hat gerade keine Lust. Soll ja gelegentlich vorkommen. Natürlich lassen sich nur aktuelle Steuererklärungen elektronisch übermitteln. Das macht dann bei der Erklärung in weiter zurückreichenden Fällen wieder einen Briefumschlag erforderlich.

Und dann wäre da noch die Sache mit der Versicherungsteuer. Da melden die Versicherer zwar fleißig Daten. Nur leider kann man die im zuständigen Bundeszentralamt für Steuern nicht elektronisch verwalten. Also druckt man die Daten aus und tippt Sie anschließend in das vorhandene Computersystem ein. Der Bundesrechnungshof bemängelt diese völlig absurde Verschwendung von Steuergeldern nun schon seit dem Jahr 2010 – Abhilfe leider nicht in Sicht. Da fühlt man sich sogleich wieder an das ELENA-Fiasko erinnert…

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