Die Nachhaltigkeitsberichtpflichten von Unternehmen sollen auf EU-Ebene spürbar vereinfacht und die Unternehmen entlastet werden. Doch nach dem vorläufigen Protest gegen die Aufnahme der sog. Trilog-Verhandlungen wird die Position des EU-Parlaments erst Mitte November 2025 zur Abstimmung stehen.
Hintergrund
Der EU-Rat hat bereits im Sommer eine politische Einigung zum sog. Omnibus I-Paket erzielt, womit u. a. die bisherige Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vereinfachen werden soll. Auf europäischer Ebene ist am 25.7.2024 die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) in Kraft getreten; sie war eigentlich bis Ende Juli 2026 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht wurde auf Intervention der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ (RL EU 2025/794) um ein Jahr bis zum 26.7.2027 verlängert
Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am 13.10.2025 über die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Kommission für das Lieferkettengesetz (CSDDD)) und die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)) für eine Vereinfachung abgestimmt. Konkret würden die Änderungen bedeuten, dass zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz verpflichtet wären. Die Sorgfaltspflichten des EU-Lieferkettengesetzes würden für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Spezifische EU-Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung würden weitestgehend entfallen.
Intervention des Plenums des EU-Parlaments
Das Plenum des EU-Parlaments hat sich am 22.10.2025 allerdings gegen die Aufnahme der Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament ausgesprochen – zunächst jedenfalls. Folglich wird die Position des EU-Parlaments zum sog. Omnibus I voraussichtlich am 12./13.11.2025 erneut zur Diskussion und Abstimmung stehen.
Die Folge ist, dass sich auf EU-Ebene die legislativen Erleichterungen bei der CSDDD und der CSRD weiter hinziehen und unklar bleibt, auf was sich die Unternehmen künftig aus EU-Sicht einstellen müssen. Die Verzögerung auf EU-Ebene wirkt wiederum zurück auf den Umsetzungsprozess in Bundestag und Bundesrat, wo die Umsetzung des EU-Rechts aktuell beraten wird (BR-Drs. 435/25 (B).
Es ist also weiter Geduld gefragt.
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