Ein uneingeschränktes Testat gilt für viele Anleger als eine Art Qualitätssiegel für den Jahresabschluss. Doch was bedeutet ein Bestätigungsvermerk tatsächlich – und wo liegen seine Grenzen? Beim Pharma-Verpackungshersteller Gerresheimer zeigt sich gerade, wie schnell ein zuvor geprüfter Bilanzposten plötzlich zum Problem werden kann. Ausgerechnet ein Thema, das der Abschlussprüfer als besonders wichtigen Prüfungsschwerpunkt identifiziert hatte, steht nun im Fokus der Finanzaufsicht. Und plötzlich geht es um eine Wertminderung von bis zu 240 Mio. Euro.
Ein uneingeschränktes Testat – und dann?
Manchmal lohnt sich ein genauer Blick in den Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers. Dort stehen oft genau die Themen, die besonders risikobehaftet sind. Beim Pharma-Verpackungshersteller Gerresheimer scheint sich nun ausgerechnet ein solcher Prüfungsschwerpunkt (sog. Key Audit Matter) zum Problem zu entwickeln.
Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion waren zunächst Bilanzierungsfehler bei sogenannten Bill-and-Hold-Umsätzen. Dabei handelt es sich um Umsätze, bei denen Waren bereits als verkauft gelten, obwohl sie noch beim Hersteller lagern. Solche Konstruktionen sind zwar grundsätzlich zulässig, allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Gerresheimer hatte entsprechende Vorwürfe zunächst zurückgewiesen, später jedoch Bilanzierungsfehler eingeräumt. Der Geschäftsbericht 2024, in dem diese Umsätze enthalten waren, war zuvor vom Abschlussprüfer KPMG geprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung: ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk.
Ein Blick in den Bestätigungsvermerk
Spannend wird der Fall jedoch, wenn man sich den Bestätigungsvermerk etwas genauer ansieht. Abschlussprüfer benennen darin sogenannte „besonders wichtige Prüfungssachverhalte“ – im internationalen Sprachgebrauch als Key Audit Matters bezeichnet. Dabei handelt es sich um Bereiche des Abschlusses, bei denen aus Sicht des Prüfers ein erhöhtes Risiko für wesentliche Fehlaussagen besteht oder bei denen komplexe Bewertungsfragen eine besondere Rolle spielen.
Bei Gerresheimer gehörte dazu unter anderem die Werthaltigkeit der Geschäftswerte sowie die Bewertung von Technologien im Segment „Advanced Technologies“. Allein die Geschäftswerte beliefen sich auf rund 676 Mio. Euro, während die Technologien mit rund 196 Mio. Euro in der Bilanz angesetzt waren.
Solche immateriellen Vermögenswerte gelten in der Praxis regelmäßig als besonders prüfungsintensiv, weil ihre Bewertung stark von Annahmen und Prognosen des Managements abhängt.
Im Bestätigungsvermerk erläuterte der Abschlussprüfer auch seine Prüfungshandlungen und kam zu dem Ergebnis, dass die zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft angemessen seien.
Die BaFin schaut genauer hin
Heute stellt sich die Situation etwas anders dar. Die Finanzaufsicht BaFin nimmt inzwischen genau diesen Bereich genauer unter die Lupe. Hintergrund ist der Verdacht, dass Vermögenswerte möglicherweise zu hoch bewertet gewesen sein könnten und eine erforderliche Wertminderung nicht erfasst wurde.
Tatsächlich kündigte Gerresheimer inzwischen eine Wertberichtigung in einer Größenordnung von 220 bis 240 Mio. Euro an. Betroffen sind insbesondere Technologie- und Entwicklungsprojekte der 2018 übernommenen Sensile Medical sowie Vermögenswerte eines Glaswerks in Chicago, das im Zuge eines Transformationsprogramms geschlossen werden soll.
Auch der Abschlussprüfer gerät in den Fokus
Damit rückt zwangsläufig auch die Rolle des Abschlussprüfers stärker in den Fokus. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) hat bereits ein berufsrechtliches Verfahren gegen KPMG eingeleitet. Noch ist offen, zu welchem Ergebnis diese Untersuchung kommen wird.
Der Fall zeigt jedoch einmal mehr, wie schwierig die Prüfung von Werthaltigkeitstests in der Praxis sein kann. Die Bewertung von Technologien oder Firmenwerten basiert häufig auf langfristigen Cashflow-Prognosen, Wachstumsannahmen und Diskontierungszinssätzen. Diese Annahmen sind zwangsläufig mit Unsicherheiten verbunden. Gleichzeitig haben solche Posten in vielen Konzernbilanzen inzwischen erhebliche Größenordnungen erreicht.
Und mein Senf dazu
Der Fall Gerresheimer wirft nicht nur Fragen zur Bilanzierung auf – sondern auch zur Abschlussprüfung. Denn ausgerechnet die Werthaltigkeit der Technologien und Geschäftswerte gehörte zu den Prüfungsschwerpunkten im Bestätigungsvermerk. Genau diese Posten hatte der Abschlussprüfer also als besonders risikobehaftet identifiziert und entsprechend intensiv geprüft.
Wenn nun kurze Zeit später eine Wertminderung von bis zu 240 Mio. Euro angekündigt wird, drängt sich zwangsläufig eine Frage auf: Wie kritisch wurden die zugrunde liegenden Annahmen eigentlich hinterfragt?
Natürlich beruhen Impairment-Tests immer auf Prognosen. Niemand kann die wirtschaftliche Entwicklung eines Geschäftsbereichs exakt vorhersagen. Genau deshalb gelten solche Bewertungen aber auch als besonders prüfungskritisch – und werden von Abschlussprüfern regelmäßig als Key Audit Matter hervorgehoben.
Gerade deshalb wirkt der aktuelle Fall irritierend. Denn wenn ein Posten zunächst als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wird und kurze Zeit später eine massive Wertberichtigung folgt, stellt sich unweigerlich die Frage, wie tief die Prüfung tatsächlich gegangen ist. Ein Prüfungsschwerpunkt im Bestätigungsvermerk soll schließlich gerade dort ansetzen, wo das Risiko für Fehlbewertungen besonders hoch ist.
Dass diese Fragen nicht nur Beobachter stellen, zeigt auch der Blick auf die Aufsicht: Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) hat bereits ein berufsrechtliches Verfahren gegen KPMG eingeleitet. Damit steht nun auch die Frage im Raum, ob der betreffende Bilanzposten im Rahmen der Abschlussprüfung mit der erforderlichen kritischen Distanz hinterfragt wurde.
Für Anleger ist das eine wichtige Erinnerung: Ein uneingeschränktes Testat ist kein Gütesiegel für jede einzelne Bilanzposition. Und selbst wenn ein Thema als Prüfungsschwerpunkt hervorgehoben wird, bedeutet das noch lange nicht, dass sich die zugrunde liegenden Annahmen später als tragfähig erweisen.
Oder anders formuliert: Wenn ausgerechnet ein Prüfungsschwerpunkt kurze Zeit später zu einer Abschreibung in dreistelliger Millionenhöhe führt, darf man durchaus genauer hinschauen – sowohl bei der Bilanz als auch bei der Abschlussprüfung.
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge:
- Nach Wirecard: Warum Kürzungen bei der APAS ein fatales Zeichen sind
- Ausnahmsweise zu optimistisch…
- Key Audit Matters: Prüfungsschwerpunkt – oder Beruhigungspille? (erscheint in Kürze)