(Stand 06.05.2025 um 13:15)
Friedrich Merz hat am 6.5.2025 hat im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit bei der Wahl zum Bundeskanzler verfehlt. Wie ist das einzuordnen und was sind die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen?
Bundeskanzlerwahl gescheitert
Am 6.5.2025 sollte Friedrich Merz auf Vorschlag des Bundespräsidenten in geheimer Wahl im Bundestag zum neuen Bundeskanzler gewählt werden (Art. 63 Abs.1 GG). Allerdings hat der Bundestag den CDU-Abgeordneten Friedrich Merz im ersten Wahlgang nicht zum neuen Bundeskanzler gewählt. Auf den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Merz entfielen in geheimer Wahl 310 Stimmen. 621 von 630 Abgeordneten hatten ihre Stimme abgegeben, eine davon war ungültig. Es gab 307 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Um gewählt zu werden, hätte Merz 316 Stimmen benötigt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zählen zusammen 328 Abgeordnete, 208 von der Unionsfraktion und 120 von der SPD-Fraktion.
Wann es einen zweiten Wahlgang gibt, in dem ebenfalls die absolute Kanzlermehrheit erforderlich ist (Art. 63 Abs.3 GG), war bis zum Mittag unklar. Sollte es zu einem dritten Wahlgang kommen (Art.63 Abs.4 GG), wäre eine Wahl mit „den meisten Stimmen“ (also nicht zwingend eine einfache Mehrheit) denkbar; der Bundespräsident hat dann entweder den neuen Bundeskanzler binnen sieben Tagen zu vereidigen oder den Bundestag aufzulösen – dann gäbe es Neuwahlen.
Bewertung und erste wirtschaftliche Folgen
Der Vorgang ist schon historisch betrachtet einzigartig: Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein Bundeskanzler nicht im ersten Wahlgang gewählt worden. Politisch betrachtet bedeutet diese Wahlniederlage einen gewaltigen Glaubwürdigkeits- und Autoritätsverlust für die mutmaßliche neue Koalition und für den Kanzlerkandidaten. Wenn der Kanzler der künftigen Regierung schon bei seiner eigenen Wahl die Regierungsmehrheit verfehlt und immerhin 18 Abgeordnete aus CDU/CSU oder SPD ihrem eigenen Kanzlerkandidaten die Gefolgschaft verweigern, ist das nicht nur eklatanter Bruch des erst am 5.5.2025 unterzeichneten Koalitionsvertrages, sondern lässt nichts Gutes für die weitere Regierungsarbeit – sollte es denn zur Regierungsbildung kommen – erahnen.
Deutschland erwartet nach den Wahlversprechen und den zähen Koalitionsverhandlungen, die länger als erwartet gedauert haben, nun endlich Entscheidungen für die (wirtschaftliche) Zukunft unserer Republik. Daraus wird nun zunächst nicht, jedenfalls verzögert sich weiterer Zeitplan bereist angesetzter Bundestagssitzungen deutlich. Bürokratieabbau, Steuerentlastungen, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und – vor allem – endlich ein Bundeshaushalt 2025: Das alles sind Kernthemen, auf deren Lösung vor allem die Unternehmen lange gewartet haben.
Die Erwartung ist nun jedenfalls vorerst bitter enttäuscht: Wenn der Leitindex DAX der größten deutschen börsennotierten Unternehmen unmittelbar nach dem Wahlergebnis der Kanzlerwahl um rund 300 Punkte abstürzt und inzwischen sogar die europäischen Börden belastet, belegt das innen- und außenpolitischen (wirtschaftlichen) Flurschaden. Sollte Friedrich Merz wenigstens im zweiten Wahlgang zum Kanzler gewählt werden, wäre zwar das Schlimmste abgewendet, aber die Zukunftsgefahr scheiternder Gesetzesvorhaben bliebe. Sollte der Kandidat auch im zweiten Wahlgang scheitern wäre das Desaster komplett – auch mit weitreichenden und schwerwiegenden Folgen für die deutschen Wirtschaft.
Ein Beitrag von:
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- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- Honorarprofessor an der Universität Würzburg
Warum blogge ich hier?
Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.