Grünes Licht aus Brüssel: EU genehmigt Beihilfenrahmen für Überbrückungshilfe und Novemberhilfe

Die EU-Kommission (KOM) hat) am 20.11.2020 die Genehmigung der „Bundesregelung Fixkosten“ erteilt. Damit ist nun auch offiziell die beihilferechtliche Grundlage für die Überbrückungshilfe II gelegt, deren Auszahlung ab sofort erfolgen darf. Die Bundesregelung bildet ebenso den beihilferechtlichen Rahmen für die Überbrückungshilfe III sowie die zweite Stufe der Novemberhilfen.

Hintergrund

Seit 21.10.2020 kann die Überbrückungshilfe II des Bundes beantragt werden, mit der der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Zeitraum zwischen dem 1.9.2020 und 31.12.2020 abfedern will. Dazu habe ich ausführlich an anderer Stelle berichtet (Jahn, NWB 2020, 3335). Sie schließt unmittelbar an die Überbrückungshilfe I an, die sich auf den Zeitraum 1.6.2020 bis 31.8.2020 bezog (Jahn, NWB 2020, 2174).

Parallel, allerdings nicht zusätzlich für denselben Zeitraum, gibt es die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. Novemberhilfe) des Bundes, die sich auf den Zeitraum 1.11.2020 bis 30.11.2020 bezieht und pauschalierte Kompensationszahlungen für durch Corona schließungsbedingte Umsatzausfälle beinhaltet (Jahn, NWB 2020, 3488). Anträge können laut BMF/BMWi ab 25.11.2020 über einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe gestellt werden. BMF und BMWi haben Abschlagszahlungen noch im November 2020 angekündigt.

EU-KOM genehmigt Beihilfenrahmen

Die Gewährung von staatlichen Subventionen in der Corona-Krise bedarf nach Art.107, 108 AEUV der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission (KOM). Am 20.11.2020 hat nun die KOM die erforderliche Genehmigung erteilt. Diese bezieht sich auf die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe und die ab 1.1.2021 geplante Überbrückungshilfe III. Die Eckpunkte:

  • Der Beihilfenrahmen gilt bis 30.6.2021.
  • Er bezieht sich auf ungedeckte Fixkosten zwischen dem 1.3.2020 und 30.6.2021 und setzt in diesem Zeitraum einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres voraus. Gedeckt ist ein Beihilferahmen bis maximal 70 Prozent der ungedeckten Kosten, insgesamt eine Beihilfenobergrenze von max. 3 Mio. Euro.
  • Das Unternehmen darf sich nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
  • Die Genehmigung gilt auch für die „Novemberhilfe“ für Soloselbständige und KMU bzw. für die „Novemberhilfe plus“.

Bewertung

Die EU-beihilfenrechtliche Genehmigung war dringend erwartet. Denn ohne diese verbindliche Genehmigung hätten Subventionsempfänger in Deutschland befürchten müssen, dass sie den zulässigen Beihilferahmen überschreitende Hilfen hätten zurückzahlen müssen, ja sie hätten sich sogar dem Risiko des Subventionsbetrugs ausgesetzt.

Damit ist jetzt ein wesentliches Hindernis für die Auszahlung von Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe entfallen. Das ist ein gutes Zeichen für in finanzielle Not geratene Unternehmen und Selbständige, die nun darauf hoffen können, dass doch im November 2020 wenigstens erste Abschlagzahlungen auf die sog. Novemberhilfe ausgezahlt werden. Startschuss für das Antragsverfahren soll der 25.11.2020 sein.

Sobald die finalen Antrags- und Auszahlungsdetails bekannt sind, melde ich mich wieder….

Quellen
Pressemitteilung der EU-Kommisson vom 20.11.2020 (PDF)

Lesen Sie hierzu auch meine NWB-Beiträge (für Abonnenten kostenfrei):

Novemberhilfe für coronabedingt geschlossene Betriebe – Nicht nur unmittelbar durch Schließungen betroffene Unternehmen erhalten Unterstützung, NWB 2020 S. 3488, NWB NAAAH-63170

Die Überbrückungshilfe im neuen Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket – Steuerberater sind in das Online-Antragsverfahren fest eingebunden, NWB 29/2020 S. 2174, NWB ZAAAH-53177

Corona-Überbrückungshilfeprogramm: Phase 2 ist gestartet – Das Bundeswirtschaftsministerium teilt Einzelheiten in Form von FAQ mit, NWB 2020 S. 3335, NWB WAAAH-62451


Ein Kommentar zu “Grünes Licht aus Brüssel: EU genehmigt Beihilfenrahmen für Überbrückungshilfe und Novemberhilfe

  1. Bekommt die Bundesregierung hier ein Problem mit der „November- bald Novermber/Dezemberhilfe“?

    Die EU-Kommission genehmigt eine Beihilfe in Höhe von maximal 70 % der ungedeckten Fixkosten. Deutschland will aber 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes als Beihilfe zahlen. Mir scheint das passt nicht so richtig zu einander.

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