Am 13.6.2025 hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm befasst: Die Länder fordern einen Ausglich für die zu erwartenden Steuerausfälle. Steht das Gesetzesvorhaben auf der Kippe?
Hintergrund
Am 5.6.2025 hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm behandelt – ich habe im Blog berichtet (LINK). Die Eckpunkte des Paktes lauten:
- Degressive Abschreibung (AfA) von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Zeit vom 1.7.2025 bis 31.12.2027.
- Degressive Abschreibung für zwischen dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge. Bei Dienstfahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro bei Anschaffung nach dem 30.6.2025.
- Schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028 bis 2032 auf dann 15 Prozent.
- Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung.
Stellungnahme des Bundesrates „Ja, aber…“
Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes, kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen, die Unternehmen in der Breite zu entlasten und das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, wird vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13.6.2025 (BR-Drs. 233/25 (B)) nachdrücklich unterstützt. Denn um die deutsche Volkswirtschaft wieder auf einen höheren Wachstumspfad zu bringen, müssen die Standortbedingungen in Deutschland auch mit steuerlichen Entlastungen verbessert werden.
Allerdings spüren auch die Länder und Kommunen im dritten Jahr ohne Wirtschaftswachstum die wirtschaftlichen Folgen und müssen mit Sparhaushalten auskommen. Die im Investitionssofortprogramm enthaltenen Steuerentlastungen würden bei Ländern und Kommunen, die die Ausfälle zu zwei Dritteln tragen, zu Mindereinnahmen von rund 30 Mrd. Euro führen – kein Pappenstiel! Deswegen haben mehrere Länder am 13.6.2025 im Bundesrat klargemacht, dass sie ohne eine finanzielle Kompensation dem Paket der Bundesregierung nicht zustimmen könnten. Deshalb könnte das Paket angesichts der knappen Kassen im Bundeshaushalt noch zu einem Finanzierungsstreit zwischen Bund und Ländern führen, auch wenn der Bundestag ja die Verschuldungsgrenzen für Investitionen mit qualifizierter Mehrheit gelockert hat.
Wie geht’s weiter mit dem Gesetzesvorhaben?
Der weitere Zeitplan für das Gesetzesvorhaben ist insgesamt ambitioniert. Eine öffentliche Anhörung soll am 23.6.2025 erfolgen, die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll bereits am 26.6.2025 erfolgen. Ein möglicher Abschluss des Verfahrens im Bundesrat könnte bereits am 11.7.2025 erfolgen.
Damit bleibt nicht viel Zeit für eine Einigung zwischen Bund und Ländern in der Finanzierungsfrage – wir bleiben dran …
Weitere Informationen:
- BR-Drs. 233/25 (B) v. 13.6.2025
- BundesratKOMPAKT – 1055. Sitzung
- Gesetzentwurf für ein Investionssofortprogramm BT-Drs. 21/321
Ein Beitrag von:
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- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg
Warum blogge ich hier?
Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.