Nach dem Koalitionsvertrag 2025 soll das sog. Kassengesetz mit seinen vielfältigen Pflichten, wie etwa Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabepflicht und Kassenregistrierung evaluiert werden. Eine aktuelle DIHK-Umfrage belegt, dass der Abbau bürokratischer Pflichten überfällig ist.
Hintergrund
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen- Kassengesetz (v. 22.12.2016) und dem neuen § 146a AO wurden Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme ab dem 1.1.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor nachträglichen Datenmanipulationen zu schützen.
Zugleich wurde eine Belegausgabepflicht eingeführt, um durch einen Abgleich des Bons mit den Aufzeichnungen der Kassensoftware mögliche Manipulationen leichter feststellen zu können. Ferner wurden Unternehmen gem. § 146a Abs. 4 AO verpflichtet, die eingesetzten Aufzeichnungssysteme und die verwendeten TSEs innerhalb eines Monats nach Anschaffung auf elektronischem Weg dem zuständigen Finanzamt zu melden – so weit, so gut.
Da die Finanzverwaltung jedoch noch kein elektronisches Meldeverfahren bereitstellen konnte, wurde die gesetzliche Mitteilungsverpflichtung mit mehreren BMF-Schreiben ausgesetzt. Die Arbeiten der Finanzverwaltung zur Schaffung einer elektronischen Meldemöglichkeit wurden im ersten Halbjahr 2024 nochmals intensiviert. Ab 1.1.2025 sollte eine entsprechende elektronische Meldemöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen.
Welche Pflichten gelten für Unternehmen?
- Vor dem 1.7.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme waren den Finanzbehörden bis zum 31.7.2025 mitzuteilen.
- Ab dem 1.7.2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
- Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
- Laut BMF müssen bei einer Mitteilung stets alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) übermittelt werden.
DIHK-Umfrage belegt dringenden Handlungsbedarf
Eine aktuelle DIHK-Umfrage bei betroffenen Unternehmen belegt, dass das gesetzgeberische Ziel der Vermeidung von Steuerbetrug bislang deutlich verfehlt wurde: Die verschärften Vorgaben zur Kassenführung belasten die Unternehmen danach erheblich. Teure Nachrüstungen von Kassensystemen, Papierberge von unerwünschten Bons und unangekündigte Kontrollen erschweren den Betriebsalltag. Eigentlich sollen diese Maßnahmen Kassenbetrug verhindern, doch die Wirkung ist ebenso ungewiss wie die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen. Mehr als 80 Prozent der Bons werden direkt entsorgt. Bei den Unternehmen entstehen durch die Belegausgabe durchschnittlich Kosten von rund 300 Euro/Jahr.
Zudem klagen 20 Prozent der Unternehmen über technische Schwierigkeiten bei der seit dem 1.1.2025 erforderlichen elektronischen Anmeldung der angeschafften Kassensysteme an die Finanzverwaltung; die erforderlichen technischen Schnittstellen fehlen vielfach noch in der Finanzverwaltung.
Bewertung
Die bisherige Umsetzung des Kassengesetzes beweist, das regulatorische Maßnahmen in diesem Fall ihr Ziel verfehlen und für die Unternehmen völlig überflüssige bürokratische Belastungen produzieren. Die DIHK hat deshalb ein umgehendes gesetzgeberisches Nachbessern angemahnt und zu Recht konkret Entlastungen vorgeschlagen wie Flexibilisierung der Belegausgabepflicht; Differenzierung der TSE-Pflichten, Verbesserung des Meldeverfahrens, Modernisierung der Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung und Erleichterungen bei der Zulassung offener Ladenkassen.
Gut so! Jetzt ist die Politik am Zuge!!
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