Der Bundesrat hat am 25.9.2026 dem vom Bundestag am 9.7.2026 beschlossenen Gesetz für ein antragsloses Kindergeld ab 2027 zugestimmt, dass das Bezugsverfahren wesentlich vereinfachen soll. Was genau ändert sich und was bedeutet das für Kindergeldempfänger?
Hintergrund
Das Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung an Eltern und wird einkommensunabhängig in Höhe des sogenannten. Existenzminimums eines Kindes gezahlt, es beträgt aktuell 258€/Monat. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge für den Steuerpflichtigen günstiger sind (Günstigerprüfung). Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt.
Antragsloses Kindergeld: Für wen und ab wann?
Künftig wird das Kindergeld nach dem jetzt beschlossenen Gesetz im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt. Dies setzt voraus, dass der Familienkasse alle relevanten Tatsachen, insbesondere die Kontoverbindung, bekannt sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kindergeld bestehen. Wenn die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung nicht vorliegen, erhalten Eltern auch zukünftig nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben. Dies kann in den Fällen weiterhin notwendig sein, in denen der Familienkasse nicht alle Daten – etwa die IBAN des Empfängers -bekannt sind.
Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. Das Gesetz sieht vor, das antragslose Kindergeld im Jahr 2027 in zwei Schritten einzuführen:
- Zunächst soll es für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bislang das Kindergeld erhält.
- In einem zweiten Schritt soll es dann auch für erste Kinder antragslos ausgezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, die Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. So solle sichergestellt werden, dass keine Zahlung erfolgt, wenn diese eigentlich ein anderer Mitgliedstaat der EU leisten müsste.
Bewertung
Mit dem Änderungsgesetz haben Bundestag und Bundesrat den Weg für die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen freigemacht, was zu einer erheblichen Erleichterung für Eltern und Kindergeldstellen führen wird, weil rund 300.000 Kindergeldanträge entfallen. Das ist ein begrüßenswerter Beitrag zum Bürokratieabbau auch im Kindergeldverfahren. Allerdings sind auch die Missbrauchsrisiken sehr hoch; denn rund 528 Mio. Euro Kindergeld werden direkt ins Ausland gezahlt. Deshalb sollte das Gesetz nach einem Übergangszeitraum auch evaluiert werden, um mögliche Missbräuche zu identifizieren und zu unterbinden.
Das neue Gesetz wird schließlich auch zu einem weiteren Lackmustest für die Frage, wie weit Digitalisierungsprozesse in der deutschen Leistungsverwaltung vorangeschritten sind. Wir erinnern uns: In der Diskussion über Alternativen zum jetzt beschlossenen zweiten Tankrabatt war ein Hindernis für die Direktzahlungen an Bedürftige vor allem auch, dass der Finanzverwaltung dem Vernehmen nach bei weitem nicht alle erforderlichen IBAN-Daten vorliegen…
Weitere Informationen:
- Gesetzentwurf Bundesregierung BT-Drs.21/5874
- Beschlussempfehlung BT-Finanzausschuss BT-Drs. 21/6979
- BR-Drs.491/26 (B) v. 25.9.2026