Am 5.12.2025 hat der Bundestag das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung mit Kanzlermehrheit beschlossen. Damit sollen drei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Aber die Lösung der eigentlichen Rentenproblematik wird weiter vertagt. Was ist Inhalt des Rentenpakets 2025? Das sog. Rentenpaket 2025 umfasst drei Gesetzesbausteine, die der Bundestag am 5.12.2025 abschließend beschlossen hat; der Bundesrat muss abschließend noch am 19.12.2025 zustimmen. Die Bausteine sind: Stabilisierung des Rentenniveaus/Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Das Rentenniveau wird über 2025 hinaus bei 48 % („Haltelinie“) beibehalten. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031...
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Gleich zu Beginn dieses Beitrages bringe ich einen Satz aus der Urteilsbegründung eines aktuellen BGH-Urteils: „In der von der Beklagten erbrachten Haushaltsführung und Erziehung der gemeinsamen Kinder liegt keine anfechtungsrechtlich beachtliche Gegenleistung.“ (BGH-Urteil vom 10.7.2025, IX ZR 108/24). Ist die Erziehung von vier Kindern also finanziell nichts wert? Der Sachverhalt in aller Kürze: Die Eheleute erwarben gemeinsam ein Einfamilienhaus und finanzierten dieses über ein Bankdarlehen. Doch einige Jahre nach dem Hauskauf musste der Ehemann Insolvenz anmelden. Er war bis dato Alleinverdiener, während sich die Ehefrau um den Haushalt und die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Zins und Tilgung wurden daher...
Am 21.11.2025 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Pflegekompetenzgesetz angerufen. Mit der Verweigerung der Gesetzeszustimmung liegen auch die geplanten Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen zunächst auf Eis. Droht ein abermaliger Anstieg der Zusatzbeiträge ab 2026? Hintergrund Aktuell zahlen gesetzlich Krankenversicherte und ihre Arbeitgeber je nach Krankenkasse zwischen 16,6 Prozent und 19 Prozent des Bruttoeinkommens für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag setzt sich aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns und aus einem Zusatzbeitrag zusammen, dessen Höhe je nach Krankenkasse variiert und der bereits in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, zuletzt Anfang 2025 – ich habe dazu im...
Ab 1.1.2026 gelten neue EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen. Worauf muss künftig geachtet werden? Hintergrund Für Unternehmen sind öffentliche Ausschreibungen, egal ob im Ober- oder Unterschwellenbereich, eine gute Möglichkeit, zuverlässige Auftraggeber und Zugang zu einem großen (EU-)Markt zu gewinnen. Die EU-Schwellenwerte bestimmen dabei den Geltungsbereich des europäischen Vergaberechts. Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte an die Vorgaben des Government Procurement Agreement (GPA) angepasst. Wenn der Wert eines Auftrags den festgelegten EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet, muss der Auftrag gemäß diesen Vorschriften europaweit ausgeschrieben werden. Liegt der Wert unterhalb der Schwellenwerte, erfolgt in der Regel nur eine „nationale Ausschreibung“....
Am 19.11.2025 hat das Bundeskabinett den Rentenversicherungsbericht 2025 beschlossen, dessen Modellrechnungen Grundlage der Prognose für die Rentenentwicklung in dem nächsten Jahre ist. Die Aussichten sind in den nächsten Jahren noch stabil, aber langfristig muss man sich eher Sorgen machen. Was beinhaltet der Rentenversicherungsbericht? Der Rentenversicherungsbericht ist ein jährlicher Bericht der Bundesregierung, der der Information der Öffentlichkeit und der Politik über den Zustand der gesetzlichen Rentenversicherung und die absehbaren Entwicklungen dient. Er enthält zentrale Kennzahlen wie Einnahmen, Ausgaben, Beiträge und die voraussichtliche Entwicklung der Rentenhöhe für die nächsten 15 Jahre, um Transparenz zu schaffen und die finanzielle Tragfähigkeit der Rentenversicherung zu...
Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen werden von den Rentenversicherungsträgern zunehmend als abhängig beschäftigt und damit als sozialversicherungspflichtig angesehen. Das dies vielfach rechtens ist, hat das BSG mit seinem so genannten Herrenberg-Urteil bestätigt und in einem weiteren Urteil auch keinen Vertrauensschutz zugelassen (BSG-Urteil vom 28.6.2022, B 12 3/20 R; BSG-Urteil vom 5.11.2024, B 12 BA 3/23 R). Allerdings ist im Anschluss der Gesetzgeber auf den Plan getreten: Bildungseinrichtungen müssen bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Lehrkräfte zahlen, auch wenn deren Tätigkeit nach dem Herrenberg-Urteil als abhängig einzustufen wäre (§ 127 SGB IV). Zur Nutzung dieser Übergangsregelung ist eine explizite Zustimmung der jeweiligen...
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