Das Bundeskabinett hat am 4.2.2026 einen (weiteren) Gesetzentwurf zur Änderung der GewO auf den Weg gebracht. Ein Überblick mit Einordnung. Hintergrund Die EU-Kommission hatte bereits am 3.10.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wegen Falschumsetzung der EU-RL 2016/97 (Versicherungsvertriebsrichtlinie) eingeleitet. Mit dem jetzigen GesetzE BT-Drs. /3946 zur Änderung der GewO sollen die Kritikpunkte der EU-Kommission behoben werden. Eckpunkte der aktuellen GewO-Novelle: Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft...
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Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht vorgelegt, dass Hersteller voraussichtlich ab Mitte 2026 verpflichtet, Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht zu fairen Preisen zu reparieren. Was bedeutet das in der Praxis für Verbraucher? Hintergrund Jeder kennt das Thema: Ein Produkt muss schon nach kurzer Zeit entsorgt und ersetzt werden, obwohl vielleicht nur einen kleinen Defekt hat. Das ist für Verbraucher ein Ärgernis, ferner unwirtschaftlich und schadet auch noch der Umwelt. Bei günstigen Reparaturangeboten würden sich vermutlich viele Verbraucher für eine Reparatur und längere Nutzung entscheiden. Auf EU-Ebene wurden im Interesse einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft mit der Öko-Design-RL oder...
Am 30.1.2026 hat der Bundesrat umfassend zum Regierungsentwurf zur Modernisierung des deutschen Produkthaftungsrechts Stellung genommen. Eine Reform bleibt aber wegen erforderlicher EU-Rechtsanpassungen unausweichlich – was kommt auf die deutsche Wirtschaft zu? Hintergrund Das aktuell geltende Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) von 1989 ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Novelle des deutschen Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) basiert auf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853, die bis zum 9.12.2026 umgesetzt werden muss. Sie modernisiert das Haftungsrecht grundlegend für das digitale Zeitalter, indem sie Software, KI-Systeme und „smarte“ Geräte einschließt, die Haftung für Online-Händler verschärft und Beweiserleichterungen für Verbraucher schafft. Das ProdHaftG soll...
Am 30.1.2026 hat der Bundesrat abschließend dem Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsrechts zugestimmt, das nach Verkündung im BGBl (BGBl 2026 I Nr. 29 vom 05.02.2026) in Kraft getreten ist. Worum geht es? Die Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes dient im Wesentlichen der Durchführung der seit 13.12.2024 unmittelbar geltenden EU- Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988, die am 13.5.2023 veröffentlicht wurde. Die RL enthält die wesentlichen Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Zur Umsetzung dieser Verordnung mussten die entsprechenden Regelungen im deutschen Recht angepasst und Durchführungs- bestimmungen zu Verfahrensfragen sowie zu Bußgeld- und Straftatbeständen getroffen werden....
Der Bundesrat hat am 30.1.2026 auf einen Einspruch gegen das vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verzichtet. Das Gesetz kann damit nach Verkündung im BGBl (2026 I Nr. 28 v. 5.2.2026) in Kraft treten; wesentliche Teile zum 19.6.2026. Hintergrund Die Änderungen im Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht dienen im Kern der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien. Die Richtlinie (EU) 2023/2673 dient der Gewährleistung eines durchgehend hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt. Die RL war bis 19.12.2025 umzusetzen, ab 19.6.2026 sind die nationalen Umsetzungsvorschriften strikt anzuwenden. Ziel der Richtlinie (EU) 2024/825 (ist, Verbraucher zur Förderung nachhaltigen Konsums in die Lage zu versetzen, besser informiert...
Der BGH (Urteil v. 28.1.2026 – VIII ZR 228/23) hat ganz aktuell entschieden, dass ein Mieter seine Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten darf; tut er es trotzdem, riskiert er eine Kündigung und Räumungsklage des Vermieters. Worum ging es im Streitfall? Ein Mieter hatte in Berlin seine Zweizimmerwohnung mit 65 Quadratmetern für 962 Euro/Monat während seines Auslandaufenthalts voll möbliert und technisch voll ausgestattet untervermietet – oberhalb der geltenden Mietpreisbremse. Er selbst zahlte anfangs eine Nettokaltmiete von 460 Euro. Die Vermieterin kündigte ihm daraufhin nach Abmahnung den Mietvertrag. Die anschließende Räumungsklage der Vermieterin wies das AG Berlin-Charlottenburg zunächst ab, das LG Berlin II...
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