Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (1/6): Darstellung des Abschlusses gem. IAS 1

Wie jedes Jahr im November hat die DPR vor wenigen Wochen ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Seit der letzten Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte für dieses Jahr ist einiges passiert: Es leiden nicht nur viele Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie, sondern auch die Existenz der DPR wurde gefährdet. In beiden Fällen gilt: Das Problem ist noch nicht gelöst; in einem Jahr wissen wir mehr, denn dann werden die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse der Corona-Pandemie sichtbarer. Für die DPR ist das Jahr 2021 das Jahr der Entscheidung, wie es weitergeht.

Nach der eiligen Kündigung des Vertrags der Bundesregierung im Sommer dieses Jahres, sehen aktuelle Reformvorschläge den Fortbestand der DPR vor. Doch bis die neuen Regelungen in Kraft treten, wird sicherlich noch viel diskutiert werden. In dieser kurzen Serie sollen die Prüfungsschwerpunkte der DPR näher beleuchtet werden. Die Abschlüsse für das Jahr 2020 werden für viel Zündstoff sorgen, denn auch die Wertminderungen werden von der DPR besonders unter die Lupe genommen.

In den ersten Teilen der Serien beschäftigen wir uns mit den internationalen Prüfungsschwerpunkten, die die DPR von der ESMA übernommen hat. Die letzten beiden Beiträge befassen sich mit zwei nationalen Prüfungsschwerpunkten.

Offenlegung der Annahmen der Unternehmensfortführung

Bei den Annahmen bezügliche der Unternehmensfortführung werden die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie bei vielen Unternehmen Berücksichtigung finden. Insbesondere die Liquidität ist bei einigen Unternehmen eine große Herausforderung. Unternehmen müssen bei der Berichterstattung hinsichtlich der Unternehmensfortführung die folgenden Annahmen offenlegen:

  • Detaillierte, unternehmensspezifische Angaben zu wesentlichen Unsicherheiten, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit aufwerfen können.
  • Angabe des Ermessens, dass keine solchen Unsicherheiten bestehen.
  • Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen über die Zukunft.
  • Konsistenz zu anderen Informationen wie beispielsweise dem Liquiditätsrisiko.

(K)ein Ermessensspielraum für Unternehmen?

Auf den ersten Blick mag es hier keine größeren Ermessensentscheidungen geben: In der Reisebranche gibt es hier hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hohe Risiken. Dies hat auch der Bestätigungsvermerk von TUI im letzten Geschäftsbericht gezeigt, der Anfang Dezember veröffentlicht wurde.

Doch ein zweiter Blick verrät, dass die Angaben von Schätzungen abhängig sind, die immer unter Unsicherheit erfolgen. Somit wird sich zeigen, bei welchen Themen die Unternehmen mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates besonders intensiv diskutieren werden. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur über die Angaben zu Sensitivitäten zu Buchwerten mit dem Abschlussprüfer gesprochen werden wird.

Im zweiten Teil schauen wir uns den Prüfungsschwerpunkt zu den Wertminderungen genauer an.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

16 − 14 =