Steueränderungsgesetz 2025: Bundesrat warnt vor Steuerausfällen

In seiner Stellungnahme vom 17.10.2025 zum StÄndG 2025 (BR-Drs. 474/25 (B)) warnt der Bundesrat vor erheblichen Steuerausfällen und fordert vom Bund Kompensation für entstehende geringere Steuereinnahmen. Stehen jetzt versprochene Steuerentlastungen auf der Kippe?

Hintergrund

Mit dem Steueränderungsgesetz (StÄndG) 2025 will die Bundesregierung gezielt Unternehmen und Bürger von Steuern entlasten und damit Versprechen aus dem Koalitionsvertrag 2025 einlösen. Dazu hat die Bundesregierung am 10.9.2025 einen Regierungsentwurf für ein StÄndG 2025 beschlossen, über dessen Eckpunkte ich im Blog schon berichtet hatte. Der Bundestag hat sich damit in erster Lesung am 8.10.2025 befasst (BT-Drs. 21/1974) und an den federführenden BT-Finanzausschuss überwiesen.

Bundesrat fordert Kompensation von Steuerausfällen

In seiner Stellungnahme (BR-Drs. 474/25 (B)) kritisiert der Bundesrat, dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen würden, die zur Hälfte von den Ländern und Gemeinden zu tragen seien. Nach Berechnungen entstünden den Ländern so Mindereinnahmen von rund 11,2 Mrd. Euro und den Gemeinden von etwa 1,4 Mrd. Euro. Der Bundesrat erinnert daran, dass Länder und Kommunen bereits vor großen strukturellen Herausforderungen stünden. Steigende Ausgaben für Bildung, Betreuung, Gesundheit, innere Sicherheit, Integration, Digitalisierung, Klimaschutz und Sozialleistungen erhöhten den finanziellen Druck. Das Ausgabenwachstum übersteige die Entwicklung der Einnahmen deutlich. Die erwarteten Mindereinnahmen würden die Haushaltslage zusätzlich verschärfen und die Handlungsfähigkeit der Länder und Gemeinden weiter einschränken. Er fordert deshalb die Bundesregierung auf, die zu erwartenden Steuermindereinnahmen zu kompensieren.

Außerdem schlagen die Länder vor, dass Restaurants neben Barzahlung künftig auch eine gängige digitale Zahlungsoption anbieten müssten; dies könne zu mehr Steuerehrlichkeit beitragen und helfen, die Steuerausfälle auszugleichen.

Wie ist das zu bewerten und wie geht’s nun weiter?

Dass die Länderkammer bei Steuergesetzen der Regierung, die bei Länder- und Kommunalhaushalten zu Einnahmeausfällen führen, nicht hellauf begeistert ist, ist keine neue Erkenntnis. Das besondere „Salz in der Suppe“ am StÄndG 2025 ist diesmal aber, dass die Länder durch Steuererleichterungen ausgelöste Steuermindereinnahmen mittragen sollen, obwohl die Finanzlage vor allem des Bundes in den nächsten Jahren prekär ist. Gerade ist es mit „Ach und Krach“ gelungen, den Bundeshaushalt 2025 in trockene Tücher zu bringen und zu verabschieden. Mit dem Bundeshaushalt 2026 und seiner mittelfristigen Finanzplanung wartet aber eine noch größere Herausforderung: Denn die mittelfristige Finanzplanung weist eine Neuverschuldung bis 2029 in Höhe von rund 172 Mrd. Euro aus, ein Defizit, das anteilig auch von den Ländern und Kommunen zu schultern ist. In dieser Situation ist verständlich, dass die Länder nicht in Geberlaune sind und sich an der Ko-Finanzierung von steuerpolitischen Wahlversprechen wie z.B. der kostspieligen Senkung des Gastroumsatzsteuer auf 7 Prozent auf Speisen und Dienstleistungen beteiligen wollen, die ab Januar 2026 allein zu einem Steuerausfall von 5 Mrd. Euro/Jahr führen würde.

Mit Spannung bleibt nun abzuwarten, wie sich die Bundesregierung jetzt zu den Anmerkungen des Bundesrates äußert und sie bei der Beschlussfassung im Bundestag berücksichtigt. Nach Halloween, in der ersten Novembersitzungswoche des Bundestags, steht das Thema bislang (Stand 21.10.2025) noch nicht auf der Tagesordnung. Einigen sich Bund und Länder im weiteren Verfahren nicht, wird es spätestens bei der abschließenden zweiten Beratung im Bundesrat nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag spannend. Verweigert die Länderkammer dort die – zwingend erforderliche – Zustimmung, schließt sich womöglich ein Vermittlungsverfahren an – dann könnte auch versprochene Steuerentlastungen wieder zur Disposition stehen…

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

Kommentare zu diesem Beitrag:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 5 = 3

ARCHIV

Archive