Ab dem 1.7.2026 können Bürger ihre Steuererklärung in der App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick abgeben: digital – schnell, sicher und ohne Papier. Das haben die Finanzministerien der Länder am 13.2.2026 übereinstimmend mitgeteilt.
Hintergrund
Nach dem erklärten Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 soll die Digitalisierung deutlich vorangetrieben werden – auch in der Steuerverwaltung. Die Digitalisierung im Besteuerungsbereich hat bereits deutlich am Tempo gewonnen: Die Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung in digitaler Form über ELSTER nimmt zu, welches bundesweit bereits von rund 24 Millionen Menschen genutzt wird. Das Steuerportal ELSTER wird von allen Bundesländern gemeinsam verantwortet. Dort können Bürger ihre Steuererklärung komplett digital erledigen.
Was geht ab 1.7.2026
Ab 1.7.2026 soll nun die Steuererklärung per App auf dem Smartphone mit nur einem Klick bundesweit für erste Anwendergruppen verfügbar sein. Bayern hat die neue App-Funktion MeinELSTER+ in Abstimmung mit allen Bundesländern entwickelt, sie steht ab Juli 2026 zur Verfügung. Bereits ab 31.3.2026 können sich Bürger, die in den Anwendungskreis fallen und diese Funktion künftig nutzen möchten, in der MeinELSTER+ App für die Funktion freischalten lassen. Ab Juli erhalten die Betreffenden dann von den Finanzämtern eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit ihren bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden – Änderungen oder Anpassungen sind vor Versand jederzeit noch möglich.
Wer kann die neue Funktion nutzen?
Die neue Funktion „okELSTER“ kann ab 1.7.2026 vorerst nur von ledigen, kinderlosen Arbeitnehmern sowie Beziehern von Alterseinkünften genutzt werden. Diese neue Form der Steuererklärung ist damit für rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige bundesweit möglich. Funktionen und Anwenderkreis der App soll in der kommenden Zeit nach und nach weiter ausgebaut werden, damit auch andere Steuerpflichtige profitieren können.
Bewertung
Das neue Tool ist Teil von ELSTER, dem bislang erfolgreichsten eGovernmentverfahren Deutschlands. Es ist sehr zu begrüßen und ein wichtiger Meilenstein in Sachen Digitalisierung und Nutzerfreundlichkeit der Steuerverwaltung.
Insgesamt ist die Steuerverwaltung in Sachen Digitalisierung auf einem guten Weg. Der durch das BEG IV eingeführte § 122 AO wurde Ende 2025 durch das MindStAnpG nochmals geändert: Danach gilt §122a Abs.1 S.2 AO in der Fassung ab 1.1.2026 erst ab 1.1.2027.
Das bedeutet für Steuerpflichtige: Steuerpflichtige erhalten bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nicht automatisch wie ursprünglich ab dem 1.1.2026 geplant einen digitalen Steuerbescheid. Diese Form der Bekanntgabe steht weiterhin im Ermessen des Finanzamts.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Bay. Finanzministeriums v. 13.2.2026 https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/26164/
- Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg