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Steuern

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10. September 2025

Die so genannte Güterstandsschaukel ist fester Bestandteil der steuerlichen Gestaltungspraxis. Dabei vereinbaren Ehepartner, die bislang eine Zugewinngemeinschaft haben, mittels notariellem Ehevertrag die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und den Wechsel zum Güterstand der Gütertrennung. Hierdurch wird – schenkungsteuerfrei – der Zugewinnausgleich ausgelöst. Anschließend können die Ehegatten zur Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Wie bei wohl jedem Steuermodell liegt die Tücke aber im Detail und so können Fehler passieren. Immerhin hat der BFH nun entschieden, dass ein eventueller Fehler mitunter geheilt werden kann (BFH-Urteil vom 9.5.2025, IX R 4/23). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...

9. September 2025

Das BVerfG hatte mit Beschlüssen vom 07.11.2023 zwei Verfassungsbeschwerden zum Alterseinkünftegesetz mangels substantiierten Vortrags als unzulässig zurückgewiesen (BVerfG 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Die Beschwerdeführer hatten sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob es für die Frage einer möglichen Doppelbesteuerung nicht auf eine individuelle, sondern auf eine strukturelle Betrachtungsweise ankomme. Bei struktureller Richtigkeit der typisierten Besteuerungsanteile wären dann wohl Doppelbesteuerungen im Einzelfall hinzunehmen. Aufgrund dieser neueren Rechtsprechung holte die Finanzverwaltung zwei Gutachten ein, die die strukturelle Richtigkeit des AltEinkG bestätigten, da der Gesetzgeber einen großen Typisierungsspielraum habe, der nicht überschritten wurde. Er habe die „richtige Mitte“ zwischen Über-...

8. September 2025

Vor kurzem noch habe ich bei einem Urteil des EuGH zum Steuersatz von Sudoku-Rätseln den Kopf geschüttelt. Nun musste ich erneut schütteln – diesmal bei einer Zulassung der Revision durch den BFH. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für gemeinnützige Körperschaften entfällt, sobald eine Körperschaft in Liquidation tritt. Die Ausgangsfrage: Steuerbefreiung „mit dem letzten Atemzug“? Der BFH hat die Revision zugelassen, um zu klären, ob schon die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation per se zum Verlust der Steuerbefreiung führt. Dahinter steckt...

4. September 2025

Wenn man neue Gesetze vorstellt oder kommentiert, kann man grundsätzlich „nur“ auf den Gesetzestext und die Gesetzesbegründung zurückgreifen. Nur Wenige haben Lust und Zeit, sich intensiv mit den parlamentarischen Beratungen zu befassen. Dies bleibt neben den Abgeordneten lediglich den maßgebenden Beamten im Ministerium, einigen Mitarbeitern von Verbänden und dem einen oder anderen Experten vorbehalten. Und so kommt es, dass Formulierungen aus der Gesetzesbegründung mitunter – auch von mir – übernommen werden, die sich bei genauerer Betrachtung als missverständlich herausstellen und in der Praxis für Verwirrung sorgen. So geschehen bei der neuen Elektroauto-AfA. Der Hintergrund: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge kann...

4. September 2025

Ein Beitrag von Matthias Weidmann und Maximilian Pschiebel Die steuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen gehört zu den zentralen Fragen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Besonders relevant wird sie bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt die erbschaftsteuerliche Verschonung allerdings eine Beteiligung von mehr als 25 % voraus. Gesellschafter mit einer geringeren Quote können die erheblichen steuerlichen Vorteile grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen – selbst, wenn sie faktisch unternehmerisch erheblich in die Gesellschaft eingebunden sein sollten. Eine mögliche Lösung bietet jedoch der sogenannte Poolvertrag: Mehrere Gesellschafter bündeln ihre Anteile, um gemeinsam die Schwelle von...

3. September 2025

Kürzlich war es wieder soweit: In mehreren Bundesländern fand der Blitzermarathon statt. Allein in Hamburg wurden über 4.600 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt (Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6092997). Für einige Betroffene wird es nun teuer. Beteiligt sich wenigstens das Finanzamt an den Buß- oder Verwarnungsgeldern? Die Antwort lautet „Nein“. Keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben Buß- und Verwarnungsgelder sind nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.  Der Ausschluss ist gesetzlich geregelt und gilt für „von einem Gericht oder einer Behörde festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder“ (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG). Kein steuerfreier Arbeitslohn bei Übernahme durch Arbeitgeber Die Übernahme von Bußgeldzahlungen durch...

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