Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Doppelbesteuerung nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen, wobei die Vergleichsrechnung auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen ist. Abweichend davon wollte der Kläger im Ausgangsverfahren (FG des Saarlandes, 3 K 1072/20) erreichen, dass höchstens 58 % seiner Rente der Steuer unterworfen werden, denn er hatte 42 % seiner Altersvorsorgebeiträge aus versteuertem Einkommen erbracht. Der Besteuerungsanteil von 76 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) EStG führe zu einer Übermaßbesteuerung. Das FG des Saarlandes wies die Klage ab,...
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Aufstockungsbeträge, die ein Arbeitgeber an Arbeitnehmer in Altersteilzeit zahlt, sind nach § 3 Nr. 28 unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Aber steht es der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags entgegen, wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet? Der BFH hat diesbezüglich entschieden: Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, ist der Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG auch dann steuerfrei, wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Es kommt nicht darauf an, wann gezahlt wird, sondern für welchen Zeitraum (BFH-Beschluss vom 24.10.2024, VI R 4/22). Der...
Aktuell fallen die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragenden Sozialabgaben so hoch aus wie noch nie. Warum ist das so und was kann man dagegen tun? Hintergrund Aktuell stieg nach Agenturmeldungen die Abgabenquote für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Januar 2025 auf den Rekordwert von 42,3 Prozent des Bruttolohns, die neben der Einkommensteuer (incl. Solidaritätszuschlag) für Krankenkassen, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung bezahlt werden müssen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote noch bei 41,9 %. Als „Abgabenquote“ wird in der Steuer- und Volkswirtschaftslehre eine Kennzahl bezeichnet, die das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt wiedergibt. Bei Privathaushalten bezeichnet die Abgabenquote das Verhältnis der Steuern und Abgaben...
Die Erbschaftsteuer kann mitunter recht hoch ausfallen. Besonders gilt dies, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind und die persönlichen Freibeträge gering sind. Von daher sind Erben gut beraten, möglichst alle Frei- und Pauschbeträge ausnutzen und vor allem auch die Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber kann es heftigen Streit mit dem Finanzamt geben, denn es gibt „echte“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften,...
Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim über § 35c EStG steuerlich gefördert. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro jährlich, im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro, von der Steuerschuld abgezogen. Doch ohne tarifliche Steuerschuld geht die Förderung ins Leere – dies hat das FG Hamburg mit Urteil vom 6.8.2024 (1 K 73/24) klargestellt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...
Der Ersatz entgangener Einnahmen ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn dieser Ersatz mehrere Jahre betrifft und – etwa durch eine Versicherung – zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum geleistet wird, ist er nach der Fünftelregelung des § 34 EStG immerhin ermäßigt zu besteuern. Was aber gilt, wenn die Versicherung eines Schädigers, beispielsweise nach einem Unfall, den erlittenen Verdienstausfall ersetzt, doch die Einkommensteuer – aufgrund der so genannten modifizierten Nettolohnmethode – erst in einem späteren Veranlagungszeitraum von der Versicherung erstattet wird? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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