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Steuern

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15. April 2025

Leider kann manch Arbeitnehmer der Versuchung nicht widerstehen, bei der Auftragsvergabe für „seinen“ Arbeitgeber Schmiergelder zu kassieren.  Gut so, wenn derartige Betrügereien aufgedeckt und strafrechtlich geahndet werden. Und gut auch, wenn nicht nur eine Strafe verhängt, sondern auch der Vermögensvorteil „abgeschöpft“ wird. Doch was geschieht diesbezüglich eigentlich in steuerlicher Hinsicht? Der BFH hat nun entschieden:  Schmiergeldzahlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar und -steuerpflichtig. Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen aber umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist (BFH-Urteil vom 25.9.2024, XI R 6/23). Der Sachverhalt: Der Kläger, ein angestellter...

13. April 2025

Zum 1.1.2021 wurde mit § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzeses 2020) geregelt, dass Verluste aus Termingeschäften nur mit maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden konnten. Nicht verrechnete Verluste konnten auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils auch nur in Höhe von maximal 20.000 Euro verrechnet werden. Wer mit seinen Termingeschäften also nur ein einziges Mal „richtig danebenlag“, hätte schon extrem alt werden und jahrzehntelang Gewinne erzielen müssen, um die vollständige Verrechnung des Verlustes erleben zu können. Der BFH hatte allerdings signalisiert, dass die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften...

12. April 2025

Für den Laien mögen Bezeichnungen wie „zu Beginn des 31.12.“, „zum 31.12., 24.00 Uhr“ oder „zum 1.1., 0.00 Uhr“ unerheblich sein, so dass ihnen mitunter nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Doch steuerlich können sie enorme Auswirkungen haben. Dies beweist folgendes BFH-Urteil: Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußert, kann sie die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war (BFH-Urteil vom 17.10.2024, III R 1/23). Der Sachverhalt: Eine GmbH, die – eigentlich –...

7. April 2025

Zugegeben: Die Überschrift ist reißerisch. Doch sie hat einen – steuerlich – ernsten Hintergrund. Der BFH hat nämlich kürzlich entschieden, dass für einen Pickup im Betriebsvermögen ein Privatanteil nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Das gelte selbst dann, wenn sich im Privatvermögen ein oder sogar mehrere Kleinwagen befinden, die auch vom Ehegatten und den Kindern genutzt werden können, denn ein Pickup und ein Kleinwagen seien in Status und Gebrauchswert nicht vergleichbar. Ein Pickup sei auch durchaus für Privatfahrten geeignet (BFH-Urteil vom 16.1.2025, III R 34/22). Der Sachverhalt: Zum Haushalt der Eheleute gehörten zwei volljährige Kinder....

4. April 2025

Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG kann dem Grundstückserwerber nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden. So lautet ein aktuelles, positives Urteil des BFH vom 5.12.2024 (V R 16/22). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf....

3. April 2025

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden – so lautet ein aktuelles BFH-Urteil, das bei unzähligen Freiberuflern für Aufatmen sorgen dürfte, denn die Vorinstanz hatte die Sache anders beurteilt. Danach wäre eine echte Gewerbesteuer-Falle entstanden, die der BFH nun entschärft (aber wohl nicht ganz beseitigt) hat (BFH-Urteil vom 4.2.2025, VIII R...

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