NWB Experten-Blog

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30. Januar 2025

Im Rahmen dieses Expertenblogs hatte ich bereits mehrfach darauf hingewiesen – und auch kritisiert -, dass die Rechtsprechung des BFH zum Vorliegen bzw. zum Abzug von außergewöhnlichen Belastungen sehr restriktiv ist. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht zwangsläufig oder außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Soeben hat der BFH entschieden, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich...

30. Januar 2025

Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Doppelbesteuerung nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen, wobei die Vergleichsrechnung auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen ist. Abweichend davon wollte der Kläger im Ausgangsverfahren (FG des Saarlandes, 3 K 1072/20) erreichen, dass höchstens 58 % seiner Rente der Steuer unterworfen werden, denn er hatte 42 % seiner Altersvorsorgebeiträge aus versteuertem Einkommen erbracht. Der Besteuerungsanteil von 76 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) EStG führe zu einer Übermaßbesteuerung. Das FG des Saarlandes wies die Klage ab,...

27. Januar 2025

Aufstockungsbeträge, die ein Arbeitgeber an Arbeitnehmer in Altersteilzeit zahlt, sind nach § 3 Nr. 28 unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Aber steht es der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags entgegen, wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet? Der BFH hat diesbezüglich entschieden: Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, ist der Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG auch dann steuerfrei, wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Es kommt nicht darauf an, wann gezahlt wird, sondern für welchen Zeitraum (BFH-Beschluss vom 24.10.2024, VI R 4/22). Der...

24. Januar 2025

Aktuell fallen die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragenden Sozialabgaben so hoch aus wie noch nie. Warum ist das so und was kann man dagegen tun? Hintergrund Aktuell stieg nach Agenturmeldungen die Abgabenquote für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Januar 2025 auf den Rekordwert von 42,3 Prozent des Bruttolohns, die neben der Einkommensteuer (incl. Solidaritätszuschlag) für Krankenkassen, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung bezahlt werden müssen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote noch bei 41,9 %. Als „Abgabenquote“ wird in der Steuer- und Volkswirtschaftslehre eine Kennzahl bezeichnet, die das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt wiedergibt. Bei Privathaushalten bezeichnet die Abgabenquote das Verhältnis der Steuern und Abgaben...

22. Januar 2025

Die Erbschaftsteuer kann mitunter recht hoch ausfallen. Besonders gilt dies, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind und die persönlichen Freibeträge gering sind. Von daher sind Erben gut beraten, möglichst alle Frei- und Pauschbeträge ausnutzen und vor allem auch die Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber kann es heftigen Streit mit dem Finanzamt geben, denn es gibt „echte“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften,...

21. Januar 2025

Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim über § 35c EStG steuerlich gefördert. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro jährlich, im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro, von der Steuerschuld abgezogen. Doch ohne tarifliche Steuerschuld geht die Förderung ins Leere – dies hat das FG Hamburg mit Urteil vom 6.8.2024 (1 K 73/24) klargestellt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...

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