Steuerpolitischer Ausblick 2026 – Teil 1

Die ersten Wochen des Jahres sind bereits vergangen und Gesetzgebungsmaschinerie in Bund und Ländern ist auch 2026 routiniert angelaufen. Mit dem Standortfördergesetz, das aus steuerlicher Sicht insbesondere investmentsteuerliche Neuerung bringt, hat der Bundesrat in seiner ersten Sitzung das letzte steuerpolitische Überbleibsel aus 2025 passieren lassen. Auch die wesentlichen steuerlichen Vorgaben des Koalitionsvertrags sind bereits abgearbeitet. Damit steht einem steuerpolitischen Neuanfang eigentlich nichts im Wege. Dieser Artikel wagt einen Blick auf die potenzielle steuerpolitische Agenda des nicht mehr ganz so neuen Jahres.

Was schon auf dem Weg ist

Anfangs als rein berufsrechtliches Gesetzgebungsverfahren gedacht, wurde das 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Mitte Januar 2026 vom Bundeskabinett wesentlich erweitert. Enthalten ist nun die angekündigte Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent. Der neue Schwellenwert soll ab dem EZ 2027 gelten und würde deutschlandweit für 43 Gemeinden (Stand Ende 2024), deren Hebesatz derzeit unter 280 Prozent liegt, eine Erhöhung bedeuten. Von größerer Bedeutung ist eine Anpassung im Grunderwerbsteuerrecht zur Lösung des sog. Signing/Closing-Problems. Das Anfallen einer doppelten Grunderwerbsteuer soll künftig durch einen Vorrang des Signings vor dem Closing verhindert werden.

Mit dem MLI-Änderungsgesetz soll das Multilaterale Instrument (MLI) aus dem ersten BEPS-Projekt für Deutschland deutlich erweitert werden. Bislang modifiziert das MLI lediglich 9 deutsche DBA, künftig sollen bis zu 62 weitere hinzukommen. Mit einem Wirksamwerden der MLI-Ausweitung ist aber nicht vor 2027 zu rechnen, auch da ein zweites Gesetzgebungsverfahren erforderlich sein wird.

Nach der Einführung der Aktivrente und steuerlichen Detailverbesserungen für Betriebsrenten hat die Koalition kurz vor Weihnachten mit dem Regierungsentwurf des Altersvorsorge-Reformgesetzes auch die Reform der Riester-Rente angestoßen. Künftig soll u.a. die Förderung renditestärkerer Fondsanlagen ermöglicht und Berechnung der staatlichen Zulagen umgestellt werden.

Was kurzfristig zu erwarten ist

Angekündigt ist die Senkung der Luftverkehrsteuer. „Die Luftverkehrssteuer wird zum 01.07.2026 auf das Niveau vor der Erhöhung zum Mai 2024 gesenkt“, so der Koalitionsausschuss am 13.11.2025.

Ebenfalls fest eingeplant ist ein Jahressteuergesetz 2026, wobei über die genauen Inhalte derzeit nur spekuliert werden kann. Ein Kandidat sind Begleitmaßnahmen zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes, z.B. im Bereich der Kapitalertragsteuer. Ob sich der Gesetzgeber bei dieser Gelegenheit auch aufrafft, etwas gegen die absehbar weiter zunehmende Problematik von Gewerbesteuer-Anrechnungsüberhängen zu unternehmen oder gar die AStG-Niedrigsteuergrenze nochmals nach unten korrigiert, bleibt abzuwarten.

Mit der Einigung zum „Side-by-Side“-System bei der globalen Mindeststeuer stehen für 2026 Anpassungen im Mindeststeuergesetz auf der Tagesordnung. Zumindest die Verlängerung des wichtigen CbCR-Safe-Harbour könnte kurzfristig erfolgen, idealerweise zusammen mit einigen von der Wirtschaft geforderten Nachbesserungen des MinStAnpG, die im Mindeststeuer-Anpassungsgesetz auf der Strecke geblieben sind. Die Umsetzung der komplexeren neuen Safe-Harbours dürfte dagegen mehr Zeit erfordern und eher ab der Jahresmitte zu erwarten sein.

Die spannendste steuerpolitische Frage des Jahres wird sein, in welchem Umfang die Koalition strukturelle Verbesserungen im Unternehmensteuerrecht auf den Weg bringen kann. Dem Vernehmen nach laufen intensive Vorbereitungen und Gespräche zwischen Bund und Ländern. Darin geht es z.B. um Erleichterungen bei Umwandlungen, bei der ertragsteuerlichen Organschaft oder eine Angleichung des GewSt-Schachtelprivilegs an die Körperschaftsteuer. Darüber hinaus will das BMF den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag wahrnehmen und das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung verbessern. Derzeit ist völlig offen, ob am Ende tatsächlich ein relevantes Reformpaket oder nur eine Ansammlung von Kleinigkeiten auf den Weg gebracht wird. Jedenfalls soll ein erster Aufschlag in nicht allzu ferner Zeit das Tageslicht erblicken. In Anbetracht des großen Reformbedarfs sollte die Koalition sich unbedingt am Riemen reißen und klotzen, nicht kleckern!

Womit steuerpolitisch in 2026 noch zu rechnen ist, erfahren Sie in Kürze in Teil 2.

Ein Beitrag von:

  • Roland Nonnenmacher

    Head of Tax Policy Germany bei EY

    Warum blogge ich hier?
    Der NWB-Expertenblog ist die ideale Möglichkeit, sich zu aktuellen steuerpolitischen und -rechtlichen Themen zu Wort zu melden und Diskussionen anzustoßen.

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