1 %-Regelung: keine Geringfügigkeitsgrenze

In einem aktuellen Beschluss hat das FG Hamburg im Verfahren der gerichtlichen Aussetzung der Vollziehung nochmals klargestellt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 ff. EStG keine Geringfügigkeitsgrenze vorsieht.

Der Kläger hatte einen Anteil für die private Pkw-Nutzung anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt, da die privaten Fahrten mit 350 km gegenüber der Gesamtfahrleistung von 37.000 km nicht ins Gewicht fallen würden. Seine Aufstellung habe die Präzision eines Fahrtenbuches und müsse deshalb der Maßstab für die Ermittlung der betrieblich veranlassten Fahrten sein. Die Anwendung der 1 %-Regelung sei zu verwerfen, weil sie für ihn zu einer erheblichen steuerlichen Belastung führe, obwohl er mit dem Fahrzeug so gut wie überhaupt nicht privat unterwegs gewesen sei.

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