Umsetzung der KI-Verordnung: Bundesnetzagentur startet Beratungsservice für Unternehmen

Unternehmen, die beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung beachten müssen, können jetzt beim „KI Service Desk“ der Bundesnetzagentur digitale Beratung bei der praktischen Umsetzung erhalten. Hiervon können insbesondere KMU und Start-up’s profitieren.

Hintergrund

Am 1.8.2024 ist die europäische KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689 v. 12.7.2024) in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die einzelnen Regelungen der KI-Verordnung treten stufenweise zwischen Februar 2025 und August 2027 in Kraft. Ziele der KI-Verordnung sind die Förderung der Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger KI in der EU, dabei Menschen aber auch vor den möglichen Risiken der KI-Anwendungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten zu schützen.

Die KI-Verordnung schafft klare Regeln für Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette. Sie definiert verbindliche Anforderungen für bestimmte KI-Anwendungen und sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit dieser Technologie. Die Vorschriften gelten für alle Unternehmen, Behörden, Organisationen und weitere Akteure, die ein KI-System in der EU einsetzen oder auf den Markt bringen. Entscheidend ist dabei nicht zwingend der Standort des Unternehmens, sondern ob das KI-System in der Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, oder ob dessen Ausgaben Auswirkungen auf Menschen in der EU hat.

KI-Compliance-Kompass der Bundesnetzagentur bietet Orientierung

Unternehmen, die KI nutzen oder KI-Systeme anbieten, fragen sich in der Praxis, ob und in welchem Umfang sie die Vorschriften der KI-Verordnung zu beachten haben. Der KI-Compliance-Kompass der Bundesnetzagentur bietet jetzt im Internet insbesondere KMU und Start-up’s wichtige erste Orientierung beim Einsatz von KI bei folgenden Fragenclustern:

  • KI-System: Handelt es sich um ein KI-System im Sinne der KI-Verordnung?
  • Verbotene KI-Praktiken: Fällt das System unter die verbotenen KI-Praktiken?
  • Hochrisiko-Systeme: Liegt ein Hochrisiko-KI-System vor?
  • Transparenz: Welche Transparenzverpflichtungen sind zu beachten?

 

Ferner informiert der KI-Service Desk über alle Fragen rund um die KI-Verordnung wie Transparenzpflichten, Notifizierung, Normung oder verbotene Praktiken.

Bewertung

Der neue Service der Bundesnetzagentur ist gerade aus Sicht von Gründerunternehmen , kleinen und mittleren Unternehmen als Beratungshilfe sehr zu begrüßen, weil die Haftungsfallen der KI-Verordnung groß sind. Die Ergebnisse der Kompass-Prüfung sind allerdings nicht bindend und rein informativer Natur. Sie stellen keine „offizielle Prüfung“ oder Entscheidung der Bundesnetzagentur dar, begründen also auch kein amtliches Testat. Über die verbindliche Auslegung werden nur die nationalen und europäischen Gerichte abschließend entscheiden können. Bis es dazu kommt, wird es noch eine Weile dauern.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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