Update Bürokratierückbau: Bund will weitere Berichtspflichten abschaffen

Die Bundesregierung will mit einem weiteren Gesetzentwurf mit dem Wegfall insbesondere von Berichtspflichten den Bürokratierückbau weiter vorantreiben (BT-Drs. 21/3740). Worum geht es und wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Mit dem unter der Ampelregierung verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden Wirtschaft und Verwaltung ab 1.1.2025 in mehr als 60 Regelungsbereichen um jährlich 944 Mio. Euro entlastet, um weitere 420 Mio. Euro/Jahr durch den Abbau von Berichts- und Mitteilungspflichten durch die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV).

Im Koalitionsvertrag 2025 haben auch die neuen Regierungsparteien einen ausgesprochenen Arbeitsschwerpunkt mit Maßnahmen des Bürokratierückbaus vereinbart. Mit der vom Bundeskabinett am 1.10.2025 beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, um den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen nach dem Koalitionsvertrag 2025 und der Modernisierungsagenda vom Oktober 2025 um 25 Prozent (rund 16 Mrd .Euro) reduziert und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung wird um mindestens 10 Mrd. Euro gesenkt werden. Am 5.11.2025 hat das Kabinett erste acht konkrete Regierungsentwürfe beschlossen, der Entwurf BT-Drs. 21/3740) geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Eckpunkte der neuen Gesetzesinitiative

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (BT-Drucks. 21/3740) sollen durch die Aufhebung unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten in der GewO, im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen Bürokratie abgebaut, Kosten gesenkt und Unternehmen – vor allem kleine und mittlere Unternehmen – entlastet werden.

Das bedeutet konkret:

  • Die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern (§ 34c Abs.2a GewO) soll aufgehoben
  • Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden.
  • Die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach  5 Abs. 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) soll künftig entfallen.
  • Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen(InvKG) werden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert.
  • Die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach § 10a Abs. 6 IHKG soll gestrichen werden.

 

Einordnung und Bewertung

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, der von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, bringt die Bundesregierung in Umsetzung der Beschlüsse des sog. Entlastungskabinetts vom 5.11.2025 einen weiteren Baustein beim Bürokratierückbau auf den Weg. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 28.1.2026 vorgesehen. Wird das Gesetz beschlossen wie eingebracht, werden jährliche Einsparungen von insgesamt 57,7 Mio. Euro realisiert, davon rund 47,6 Mio. Euro bei der Immobilienwirtschaft und 10 Mio Euro in der Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels. Das scheint zwar ein geringes Volumen, ist aber dennoch zu begrüßen.

Ich hatte bereits in einem frühen Blog-Beitrag festgestellt, dass Bürokratierückbau kein Sprint ist, sondern ein Marathon. Dabei bleibt es: Auf zur nächsten Versorgungsstation …!

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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