Update: Deutschlandticket bis 2030 „in trockenen Tüchern“

Der Bundesrat hat am 21.11.2025 der 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit ist die Finanzierung des Deutschlandtickets nun bis 2030 gesichert.

Hintergrund

Das Deutschlandticket für den ÖPNV wird mittlerweile von rund 14 Mio. Bürgern genutzt. Monatlich im Abo kündbar kostete es ursprünglich 49 Euro/Monat, seit Anfang 2025 dann 58 Euro/Monat. Nach der Einigung der Verkehrsminister der Länder soll es ab 2026 dann 63 Euro/Monat kosten, ab 2027 könnte es wegen einer Preisanpassungsklausel abermals teurer werden. Ich habe mehrfach im Blog berichtet.

Bundesrat stimmt zu

Am 21.11.2025 hat nun die Länderkammer der erforderlichen Änderungen des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Der Bundesrat hatte am 26.9.2025 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und unter anderem kritisiert, dass dieser eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah. Neben der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderte der Bundesrat, auch die anderen Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7.11.2025 auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschusses in geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt. Bund und Länder bezuschussen das Ticket bis 2030 mit je 1,5, Mrd. Euro/Jahr.

Ausblick

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1.1.2026 in Kraft. Die Zustimmungsentscheidung ist ein gutes Signal für Ticketnutzer und ÖPNV-Unternehmen. Denn die Einigung schafft für die nächsten Jahre Planungssicherheit.

Ich bleibe aber dabei: Die Verhandlung über die Finanzierung zwischen Bund und Ländern nach 2030 darf nicht auf die lange Bank geschoben werden – nach dem Spiel ist vor dem Spiel…

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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