Update: Grundsteuerreform auf der Zielgeraden

Die Reform der Grundsteuer ist eines der schwierigsten Reformvorhaben der Regierungskoalition: Scheitert sie, haben die deutschen Städte und Kommunen ab 1.1.2020 ein Finanzierungsproblem in Höhe von rund 14 Mrd. Euro im Jahr. Doch jetzt ist eine fristgerechte Reform in greifbarer Nähe, denn am 18.10.2019 hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Hintergrund

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (10.04.2018 – 1 BvL 11/14) sind die bisherigen Bewertungsregeln verfassungswidrig. Eine Neuregelung der Grundsteuer muss nach dem Auftrag des BVerfG bis Ende 2019 im Bundesgesetzblatt stehen – danach besteht bis 2024 Zeit, die Grundlagen für die Anwendung des neuen Rechts zu schaffen. Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung auf ein Reformpaket verständigt; dazu habe ich wiederholt berichtet. Neben der Einführung einer neuen Grundsteuer C zur Mobilisierung baureifer Grundsteuer und der Verabschiedung neuer Bewertungsregeln, war vor allem die Änderung des GG ein zentraler Streitpunkt: Denn diese ist nicht nur für die Absicherung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erforderlich, sondern vor allem für eine Länderöffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, abweichende Regeln zu schaffen; dazu ist aber eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich (Art. 79 Abs. 2 GG), über die die Regierungskoalition allein nicht verfügt.

Knackpunkte ausgeräumt

Vor der Befassung des Bundestages am 18.10.2019 ist das Eis nun gebrochen:

  • Die GG-Änderung erhielt die erforderliche Zweidrittelmehrheit, weil sowohl die Grünen als auch die FDP neben der Regierungskoalition für die Ergänzung des GG votierten. Die Grünen haben die Zustimmung zur GG-Änderung signalisiert, obwohl – wie bisher – auch künftig die Grundsteuer vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt werden kann. Dafür soll aber aus Sicht der Grünen die Grundsteuer C auch dort erhoben werden, wo zwar keine Wohnungsnot herrscht, jedoch Baulücken geschlossen werden müssen. Außerdem soll die Grundsteuer C früher als 2025 eingeführt werden, fordern die Grünen in ihrem Änderungsantrag.
  • Die FDP signalisiert Zustimmung, fordert aber, dass zusätzlicher Bürokratieaufwand vermieden wird, also nicht für Zwecke des Länderfinanzausgleichs zwei Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Diesen Vorbehalt will jetzt das BMF mit einer Protokollerklärung ausräumen. Länder, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, sollen von zusätzlicher Bürokratie verschont bleiben.
  • Auch die einfachgesetzlichen Änderungen der Grundsteuerrreform (Bewertungsrecht; Grundsteuer C) wurden beschlossen, allerdings neben der Regierungskoalition nur mit den Stimmen der Grünen.

Wie geht es weiter?

Nach der Einigung im Bundestag steht jetzt die Behandlung im Bundestag an, denn dieser muss der GG-Änderung zustimmen. Und auch die Gesetze zur Grundsteuer C und zum künftigen Bewertungsrecht sind noch nicht „in sicheren Tüchern“. Der Bundesrat soll sich nunmehr am 8.11.2019 mit dem Reformpaket befassen.

Weitere Informationen:

Bundestags-Drucksachen:


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