Update Heizungsgesetz: Kommt doch noch mal Bewegung in das Gebäudeenergiegesetz?

In einer kleinen Anfrage thematisiert die CDU/CSU-Fraktion abermals den Gesetzgebungsprozess sowie inhaltliche Fragen zum sog. Heizungsgesetz (BT-Drs. 20/7923). Am 9.8.2023 hat das Bundeskabinett mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen, die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung ab 2024 nochmals aufzustocken.

Kommt doch noch mal Bewegung in das Gebäudeenergiegesetz?

Hintergrund

Eigentlich hätte das Gebäudeenergiegesetz am 7.7.2023 mit der Regierungsmehrheit im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden sollen. Doch dann sprach das BVerfG in Karlsruhe ein Machtwort: Mit Beschluss vom 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) nicht vor der Sommerpause am 7.7.2023 erfolgen darf. Dieses Recht auf eine gründliche parlamentarische Beratung von Gesetzen sei ein hohes Gut, hieß es – ein Durchpeitschen des Heizungsgesetzes mit der „parlamentarischen Brechstange“ ist also unzulässig. Obwohl ein Änderungsantrag der Opposition vorlag (BT-Drs. 20/7671/Neustart beim Heizungsgesetz), hat sich die Ampelkoalition schon im Juli festgelegt: Inhaltliche Änderungen am Heizungsgesetz wird es nicht geben – basta!

Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Gebäudeenergiegesetz

Möglicherweise kommt aber doch nochmal Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren. In einer Kleinen Anfrage (v. 3.8.2023 BT-Drs.20/7923) thematisiert die CDU/CSU-Fraktion jetzt nochmals auch inhaltliche Aspekte des Heizungsgesetzes. Der 90 Fragen umfassende Fragenkatalog spricht hierbei etliche Themen an, die insbesondere im Bundesrat bislang wegen der nachfolgenden mehrfachen inhaltlichen Änderung gar nicht diskutiert und abgewogen werden konnten.

Höhere Fördermittel im Klima-und Tranformationsfonds (KTF) geplantHinzu kommt, dass das Bundeskabinett am 9.8.2023 das Volumen des KTF mit knapp 212 Mrd. Euro von 2024 bis 2027 beschlossen hat. 18,9 Mrd Euro sollen in die energetische Gebäudesanierung fließen, zu der von der Ampelkoalition in Aussicht gestellten höheren Förderung für klimafreundliche neue Heizungen gibt es aber noch keine neuen Details. Jedenfalls sind die veranschlagten Mittel der energetischen Sanierung deutlich höher veranschlagt als dieses Jahr (13 Mrd. Euro für 2023).

Wie geht’s weiter?

Der KTF muss zunächst im Rahmen des Haushalts 2024 im September vom Bundestag beschlossen werden; dabei wird sicher noch konkret geklärt, wofür die Mittel der energetischen Gebäudesanierung konkret eingesetzt werden sollen. Danach soll das Heizungsgesetz am 8.9.2023 im Bundestag abschließend beraten werden. Kann aber gut sein, dass auf Basis der Beratungen im Ausschuss für Energie und Klimaschutz die Regierung doch noch verbesserten inhaltlichen Einsichten kommt.

Jedenfalls ist wichtig, dass das Gesetz zeitnah im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Denn derzeit ist die Verunsicherung bei Gebäude- und Wohnungseigentümern genauso groß wie beim Heizungshandwerk, dass das Gesetz dann in der Praxis umsetzen muss: Klarheit schafft Planungssicherheit!!

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