Wenn der Rechtsanwalt/Steuerberater plötzlich Honorar verlangt

Es ist kein Geheimnis, dass Rechtsanwälte und Steuerberater selten ohne Honorar arbeiten. Doch gerade beim Thema Erstberatung kommt es häufiger zu überraschenden Gebührenforderungen. Ein Kurzüberblick für Rechtssuchende:

Und was kostet mich das?

Schon angehende Juristen lehrt man die wirtschaftlichen Eckpfeiler des Anwaltsdaseins: Auftrag und Vorschuss. Werden konkrete Leistungen wie Prozessvertretung, Jahresabschluss oder Steuererklärung angefragt, ist jedenfalls die Frage, dass überhaupt ein Honorar anfällt, meist unproblematisch.

Anders sieht das bei Erstberatungen aus. Berufsträger kennen das: „Ich habe da mal eine kurze Frage“. Nicht immer sehen die Auftraggeber ein, dass auch eine kurze Beratung in der Regel kostenpflichtig ist. Das Amtsgericht Leverkusen hat hierzu jüngst eine passende Parabel ausgeurteilt:

Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. „Wieviel kostet das?“, fragte der Kaiser. „Drei Goldstücke“, antwortete der Maler. „Findest Du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?“. Da sprach der Maler: „Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn.“

Honorar fällt immer an

Wer mit dem Honorar als Auftraggeber unzufrieden ist, hat meist schlechte Karten. Die Rechtsprechung nimmt ohne weiteres zumindest einen konkludenten Vertragsschluss an, sobald man einen Rechtsanwalt oder Steuerberater um Rat fragt. Vor allem Anwälte arbeiten mit entsprechenden Vordrucken, in denen eine Pauschalgebühr für Erstberatungen vereinbart wird. Notwendig ist eine solche Vereinbarung nicht. Sie erleichtert aber dem Berufsträger die Honorardurchsetzung, sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen. Der Ratsuchende ist als Verbraucher insoweit abgesichert, dass ein erstes Beratungsgespräch nicht mehr als 190 Euro zzgl. MwSt kosten kann. In der Regel wird dieser Rahmen vom Berufsträger dann aber auch ausgereizt.

Ohne (schriftliche) Gebührenvereinbarung muss das nach Zivilrecht ortsübliche Honorar entrichtet werden. Generell kommt der Ratsuchende dabei kaum günstiger weg, weil die Rechtsprechung meist recht hohe Stundensätze annimmt. Bewegung kommt evtl. nochmal in die Thematik, nachdem der Bundesgerichtshof gegenüber Verbrauchern eine minutengenaue Abrechnung vorgeschrieben hat. Der Grundsatz „je angefangene 15 Minuten“ ist damit passé.

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