Ab dem 1.1.2026 soll der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Für die Abgabe von Getränken soll es bei dem regulären Steuersatz von 19 Prozent bleiben. Dies sieht das Steueränderungsgesetz 2025 vor. Bloß: Es ist noch nicht beschlossen und angesichts der derzeitigen Querelen kann es sein, dass erst nach der letzten Bundesratssitzung dieses Jahres am 19.12.2025 klar ist, ob die Senkung des Steuersatzes tatsächlich kommen wird.
Nun sind kurzfristig umzusetzende Steueränderungen schon ärgerlich genug. Im Falle des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie stellen sich aber mit der Gesetzesänderung wichtige Praxisfragen. Beispiel: Wie viel kostet die Mitternachtssuppe am 1.1.2026 um 0:00 Uhr, wenn mit dem Servieren am 31.12.2025 um 23:59 Uhr begonnen wurde und sich der Service bis um 0.00 Uhr am 1.1.2026 hinzieht? Das heißt: Sind 19 Prozent oder bereits nur 7 Prozent zu berechnen? Nun gut, die Mitternachtssuppe ist vielleicht kein gutes Beispiel. Nehmen wir aber das Fünf-Gang-Menü zum Preis von 120 Euro (brutto), dessen letzter Gang um 0:30 Uhr serviert wird – vor allem, wenn die Gänge auch einzeln bestellt werden können. Oder das Silvesterbuffet, bei dem auch nach 0.00 Uhr noch nachgelegt wird.
Als der Steuersatz nach Auslaufen der Corona-Sonderregelung erhöht wurde, hieß es seinerzeit (BMF-Schreiben vom 21.12.2023, BStBl 2024 I S. 90): „Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.“
Ob eine Billigkeitsregelung auch für den Jahreswechsel 2025/2026 gelten wird? Ich weiß es nicht, hoffe aber, dass sich die Mitarbeiter des BMF am 19.12.2025 noch nicht komplett in den Weihnachtsurlaub verabschiedet haben und dann kurzfristig ein BMF-Schreiben herausgeben.
Denkanstoß:
Wie sollen Gastronomen eigentlich – Stand heute – die Preise für ihr Silvestermenü kalkulieren? Mit 7 oder mit 19 Prozent Umsatzsteuer? Was würden Sie Ihren Mandanten raten? Ich hoffe auf Ihre Mithilfe.