38 Cent oder 30 Cent – kennt die Tankstelle den Unterschied?

Die Spritpreise sind auf einem Rekordhoch. Ein guter Anlass, steuerliche Aspekte jenseits des Steueranteils aufzugreifen.

Seit 2026 gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Entfernungskilometer. Auch für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gelten 0,38 Euro je Entfernungskilometer. Wer dagegen seinen privaten Pkw für eine berufliche Auswärtstätigkeit nutzt, kann bei Anwendung des pauschalen Kilometersatzes weiterhin nur 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer ansetzen. An der Tankstelle dürfte diese steuerliche Einordnung allerdings unbekannt sein.

Seit 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Bis einschließlich 2025 betrug die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer grundsätzlich 0,30 Euro; erst ab dem 21. Kilometer waren 0,38 Euro anzusetzen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Der Gesetzgeber hat damit insbesondere Pendler mit kürzeren und mittleren Arbeitswegen zusätzlich entlastet.

Der neue Satz gilt zugleich für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Fährt ein Arbeitnehmer beispielsweise wöchentlich vom Beschäftigungsort zu seinem 200 Kilometer entfernten Familienwohnsitz und anschließend wieder zurück, sind für die Familienheimfahrt 200 Entfernungskilometer × 0,38 Euro = 76 Euro als Werbungskosten anzusetzen. Die tatsächlich gefahrene Hin- und Rückstrecke beträgt zwar 400 Kilometer; die Entfernungspauschale knüpft jedoch nur an die einfache Entfernung an.

Doppelte Haushaltsführung: plötzlich wieder 30 Cent

Innerhalb derselben doppelten Haushaltsführung begegnet uns allerdings noch ein anderer Kilometersatz. Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort bei Begründung der doppelten Haushaltsführung und für die letzte Fahrt zurück zum eigenen Hausstand bei deren Beendigung gelten die Reisekostengrundsätze. Bei Nutzung des eigenen Pkw können anstelle der individuell ermittelten tatsächlichen Fahrzeugkosten pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer angesetzt werden.

Bei einer Entfernung von 200 Kilometern bedeutet dies: Die erstmalige Anreise führt pauschal zu 60 Euro Werbungskosten. Eine spätere Familienheimfahrt über dieselbe Entfernung führt dagegen zu 76 Euro Werbungskosten. Dasselbe Fahrzeug, dieselbe Straße, dieselben 200 Kilometer – aber ein anderer steuerlicher Ansatz.

Und bei der Dienstreise? Ebenfalls 30 Cent

Der Unterschied beschränkt sich nicht auf die doppelte Haushaltsführung. Auch bei einer klassischen beruflichen Auswärtstätigkeit bleibt es für einen Pkw bei der pauschalen Ermittlung der Fahrtkosten grundsätzlich bei 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Die Entfernungspauschale wurde zum 1. Januar 2026 angehoben; der pauschale Kilometersatz für Reisekosten hingegen nicht.

Ein unmittelbarer Vergleich der beiden Beträge ist allerdings nur eingeschränkt möglich: Bei der Entfernungspauschale zählt die einfache Entfernung, bei der Reisekostenpauschale jeder tatsächlich gefahrene Kilometer. Wer zu einer 100 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte hin- und zurückfährt, erhält für diesen Arbeitstag eine Entfernungspauschale von 38 Euro. Bei einer 100 Kilometer entfernten Auswärtstätigkeit mit 200 tatsächlich gefahrenen Kilometern ergeben sich dagegen 60 Euro pauschale Fahrtkosten. 38 Cent sind also nicht automatisch günstiger als 30 Cent.

Ist der Liter Benzin auf Dienstreise billiger?

Trotzdem stellt sich die Frage, ob die unterschiedlichen Pauschalen noch zeitgemäß sind. Kraftstoff, Wartung, Reifen, Reparaturen, Versicherung und Wertverlust unterscheiden schließlich nicht danach, ob der Steuerpflichtige gerade zur ersten Tätigkeitsstätte, zum Familienwohnsitz oder zu einem auswärtigen Geschäftstermin fährt. Gerade in Zeiten volatiler Energiepreise und geopolitischer Spannungen, die sich kurzfristig auf Rohöl- und Kraftstoffpreise auswirken können, fällt die seit Jahren unveränderte Reisekostenpauschale von 0,30 Euro besonders auf.

Dabei sollte man die Entfernungspauschale nicht mit einer Erstattung tatsächlicher Pkw-Kosten verwechseln. Sie ist verkehrsmittelunabhängig und verfolgt als typisierende Pauschale einen anderen Zweck als der pauschale Kilometersatz bei Auswärtstätigkeiten. Auch die 0,38 Euro bilden daher nicht den tatsächlichen Benzinpreis oder die realen Fahrzeugkosten ab. Genau diese unterschiedlichen gesetzgeberischen Konzepte erklären den Systembruch – beseitigen aber nicht die Frage nach der angemessenen Höhe der Reisekostenpauschale.

Zeit für 38 Cent auch bei Reisekosten?

Die Anhebung der Entfernungspauschale ab 2026 bietet deshalb Anlass, auch die pauschalen Kilometersätze für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Wenn der Gesetzgeber Mobilitätskosten bei Pendlern neu bewertet und 0,38 Euro bereits ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt, erscheint zumindest diskussionswürdig, warum der pauschale Kilometersatz für den Einsatz des privaten Pkw auf Dienstreisen unverändert bei 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer bleibt.

Fazit:

Vielleicht kennt die Tankstelle den steuerlichen Unterschied zwischen Arbeitsweg, Familienheimfahrt und Dienstreise tatsächlich nicht. Das Einkommensteuerrecht kennt ihn sehr genau. Die spannendere Frage lautet daher: Ist dieser Unterschied im Jahr 2026 noch sachgerecht – oder wäre es an der Zeit, auch die Reisekostenpauschale anzupassen?

 

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.
    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht, Master of Laws
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: www.TplusC.de
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      Warum blogge ich hier?

      Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

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