39 Tage nach der Bundestagswahl: Steuerpolitische Wiedervorlage für Jamaika

Die Tax Agenda des Gesetzgebers

Seit einer guten Woche sondieren CDU, CSU, FDP und Grüne die Aussichten für eine Jamaika-Koalition. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist nicht vor Dezember zur rechnen. Unabhängig von den programmatischen Vorstellungen der Verhandlungspartner wird sich die kommende Bundesregierung mit einer Reihe von bisher unvollendeten Punkten beschäftigen müssen. Zeit für eine Wiedervorlageliste.

Sanierungsgewinnfreistellung: Was macht die EU?

Sehr schnell hatte die große Koalition auf den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass reagiert und eine gesetzliche Freistellung von Sanierungsgewinnen kodifiziert. Seitdem läuft das beihilferechtliche Prüfverfahren der EU-Kommission. Wenn nicht bald die erwartete positive Entscheidung fällt, muss der nächste Finanzminister Druck in Brüssel machen. Hinzu kommen die aktuellen BFH-Entscheidungen (BFH-Urteile vom 23.08.2017, I R 52/14 und X R 38/15), trotz vertrauensschutz-spendendem BMF Schreiben vom 27.04.2017 auch für Altfälle die Anwendung des Sanierungserlasses zu untersagen. Auch hier müsste die kommende Regierung gesetzgeberisch nachbessern.

Verlustverrechnung: Zurück in die Vergangenheit?

Mit einem Paukenschlag kippte das BVerfG am 12.5.2017 die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber rückwirkend von 2008 bis Ende 2015 den Verlustabzug für Kapitalgesellschaften bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25 % und bis zu 50 % neu regeln. Pikant ist, dass inzwischen auch Satz 2 der Vorschrift, nach dem Verlustvorträge bei einem Anteilseignerwechsel von über 50 % vollständig untergehen, vor dem BVerfG gelandet ist.
Im Idealfall rafft sich der Gesetzgeber schon 2018 auf, überarbeitet die gesamte Vorschrift grundlegend und führt sie wieder auf eine reine Missbrauchsvermeidungsvorschrift zurück. Im Frühjahr soll eine Arbeitsgruppe des BMF erste Vorschläge vorlegen.

Grundsteuer: Unendliche Geschichte

Seit Mitte der 1990er-Jahre laufen Diskussionen, wie die Grundsteuer ohne Nutzung der völlig veralteten Einheitswerte der Jahre 1964 bzw. 1935 erhoben werden kann. Im Dezember 2016 schien das Ziel erreicht, als sich die Mehrheit der Länder auf einen Gesetzentwurf einigte. Da jedoch Bayern und Hamburg deutliche Steuererhöhungen befürchteten, stoppte die große Koalition das Verfahren im Bundestag. Greifen Jamaika oder der Bundesrat das Thema nicht von alleine auf, könnte das BVerfG mit einem schon überfälligen Urteil eine Neuregelung erzwingen.

Kassensicherungsverordnung

Bereits Ende 2016 hatte die Koalition Maßnahmen beschlossen, mit denen Steuerhinterziehung durch Manipulation insbesondere von Registrierkassen bekämpft werden soll. Details der neuen (digitalen) Aufzeichnungspflichten und zur Belegausgabepflicht regelt die Kassensicherungsverordnung. Diese wurde noch vor der Bundestagswahl 2017 beschlossen, gilt aber erst zum Start der erweiterten Aufzeichnungspflichten und der Belegausgabepflicht ab 2020. Allerdings haben sich die Länder garantieren lassen, dass umgehend die Arbeiten an einer Verschärfung aufgenommen werden. Ziel ist, die strengeren Regeln vor allem auf Taxameter auszudehnen.

Erbschaftsteuer: Klarstellung für Familienunternehmen?

Die Reform der Erbschaftsteuer brachte die große Koalition 2015/16 an den Rand des Nervenzusammenbruchs. Zum Gesetzesbeschluss wurden sogar noch Protokollerklärungen mit dem Auftrag späterer Nachbesserungen abgegeben. Offen ist insbesondere noch eine wichtige gesetzliche Klarstellung zur Berechnung des Bewertungsabschlags für Familienunternehmen. Ob sich Jamaika an die damalige Protokollerklärung gebunden fühlt?

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Die Finanzministerkonferenz der Länder hatte lange darauf gedrängt, zügig eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einzuführen, ohne jedoch Details zu veröffentlichen. Eine Arbeitsgruppe sollte im Herbst 2017 Vorschläge unterbreiten. Auch das BMF hat vorgesorgt und die Möglichkeit einer solche Anzeigepflicht, immerhin Teil des BEPS-Aktionsplans, per Gutachten untersuchen lassen. Darüber hinaus hat am 21.6.2017 die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt, nach dem ein umfangreicher Katalog grenzüberschreitender steuerlicher Gestaltungen erfasst und zwischen den EU-Staaten ausgetauscht werden soll. Das Thema dürfte ab Ende 2017 weiter an Schwung gewinnen, zumal die Länder, anders als Brüssel, auch rein nationale Gestaltungen erfasst sehen wollen.

BEPS/ATAD-Umsetzung

Aus dem OECD-BEPS-Projekt und der sog. Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie (ATAD) gibt es noch unerledigte Arbeitsaufträge für den deutschen Gesetzgeber. Mehrere Bund-Länder-Arbeitsgruppen bereiten für das kommende Jahr Maßnahmen u. a. im Bereich der hybriden Gesellschaften und Instrumente sowie der Hinzurechnungsbesteuerung vor. Ein Referentenentwurf könnte im Frühjahr 2018 veröffentlicht werden. Daneben steht das Multilaterale Instrument (MLI) zur Umsetzung in Deutschland an, mit dem die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an die Ergebnisse des OECD-BEPS-Projekts angepasst werden sollen. Neben einem Umsetzungsgesetz für das MLI stehen Änderungen an allen DBA-Umsetzungsgesetzen der über 30 erfassten deutschen DBA an.

Deutsch/Französische Vereinheitlichung der Unternehmensbesteuerung

Nach der Wahl von Emmanuel Macron zum neuen französischen Präsidenten haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit ihren französischen Konterparts flugs das Projekt einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung zwischen beiden Ländern wiederbelebt. Damit greifen sie eine Initiative aus 2011/2012 wieder auf, die damals ohne größere Resultate blieb. Wie Jamaika nach dem Abgang des großen Förderers Wolfgang Schäuble zu dem Projekt steht, muss sich noch zeigen.

 

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