FCR Immobilien: Wenn die BaFin prüft – und nichts beanstandet
Die BaFin hat ihre Prüfungen der FCR-Abschlüsse 2020 abgeschlossen – ohne Beanstandungen. Doch während die Aufseher keinen Fehler fanden, hat FCR selbst einen Schlussstrich gezogen: Die Beteiligung an der Immoware24 GmbH wurde verkauft. Ein Blick auf die Hintergründe.
BaFin schließt Prüfung ab – keine Fehler festgestellt
Am 23. April 2025 veröffentlichte die BaFin zwei Mitteilungen zu ihrer Abschlussprüfung bei der FCR Immobilien AG. Dabei ging es um den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie den Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2020. In beiden Fällen stellte die BaFin fest, dass die Abschlüsse keine Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften aufwiesen.
Konkret hatte sich die BaFin die Bewertung der Beteiligung an der Immoware24 GmbH vorgenommen. Im Jahresabschluss wurde die Beteiligung zu einem beizulegenden Zeitwert angesetzt, und im Halbjahresabschluss wurde die Anwendung der Equity-Methode nach IAS 28 geprüft. Die BaFin kam zu dem Schluss, dass beide Ansätze korrekt waren.
Diese Prüfungen waren Teil einer Reihe von Maßnahmen der BaFin, die nach dem Wirecard-Skandal eingeführt wurden, um die Transparenz und Genauigkeit von Unternehmensabschlüssen zu verbessern. Seitdem hat die BaFin verstärkt Immobilienunternehmen ins Visier genommen, da der Immobilienmarkt in den letzten Jahren erheblichen Schwankungen unterlag.
Rückblick: Beteiligung an Immoware24 und deren Verkauf
Im Januar 2020 erwarb die FCR Immobilien AG eine 10%ige Beteiligung an der Immoware24 GmbH, einem Anbieter von cloudbasierten Immobilienverwaltungslösungen. Die Beteiligung wurde als strategische Partnerschaft präsentiert, um die technologische Basis von FCR zu erweitern.
In den Folgejahren wurde die Beteiligung nach der Equity-Methode bilanziert. Im Jahr März 2025 veräußerte FCR ihre Anteile an Immoware24, wie im Geschäftsbericht erläutert wird:
„Mit Wirkung vom 18. März 2025 hat die FCR Immobilien AG ihre 10%-Anteile an der Immoware24 GmbH für einen Kaufpreis von 25 Mio. EUR veräußert. Auf Grund des Verkaufs zum Buchwert entsteht kein Ertrag aus dieser Transaktion im Jahr 2025. Der Kaufpreis wurde bereits in Höhe von 20 Mio. EUR vom Käufer bezahlt. Der verbleibende Betrag wird durch Erhalt von Anteilen an der Gesellschaft, die nach dem erfolgten Verkauf die Geschäftsanteile an der Immoware24 GmbH hält, beglichen. Über diese Gesellschaft behält die FCR fortan noch 2% der Anteile an der Immoware24 GmbH. Die FCR Immobilien AG hält fortan noch 2% der Anteile an der Immoware24 GmbH. Der Verkauf der Beteiligung erfolgte ohne große öffentliche Aufmerksamkeit, was in der Branche für einige Überraschung sorgte.“
(Geschäftsbericht FCR Immobilien 2024, S. 53)
Und mein Senf dazu
Die BaFin-Prüfungen ohne Beanstandung sind für FCR sicherlich ein positives Signal. Ärgerlich ist jedoch aus Anlegersicht, dass es so lange gedauert hat, bis die Meldung veröffentlicht wurde. Die Prüfungsanordnung wurde im Juli 2022 veröffentlicht. Es hat also fast drei Jahre gedauert, bis die Prüfung abgeschlossen war. Und das betroffene Geschäftsjahr war 2020 – also noch vor Beginn der Turbulenzen auf dem Immobilienmarkt.
Und durch den Verkauf der Beteiligung an Immoware24 stellt sich die Frage: Warum wird die Beteiligung gerade jetzt veräußert? Wie FCR selbst erwähnt, sorgte der „heimliche“ Verkauf in der Branche für Überraschungen.
Wer sich jetzt auf steigende Gewinne im aktuellen Geschäftsjahr freut: Die Wertsteigerung der Beteiligung wurde bereits im Geschäftsjahr 2024 erfasst. Und auch die Liquidität wird dadurch nicht mehr sprudeln: 20 Mio. des Kaufpreises wurden vom Käufer bereits bezahlt. Angesichts der gezahlten Zinsen in Höhe von knapp 16 Mio. – wie aus der Konzern-Kapitalflussrechnung ersichtlich wird – kann FCR dies sicherlich gut gebrauchen.
Bleibt die spannende Frage: Wer hat Immoware24 gekauft? Vielleicht lässt sich auf der Hauptversammlung eine Antwort auf diese Frage dem Vorstand entlocken.
Weitere Informationen:
- FCR Immobilien AG: Keine Fehlerfeststellung nach Anlassprüfung des verkürzten Abschlusses (bafin.de)
- FCR Immobilien AG: Keine Fehlerfeststellung nach Anlassprüfung des Konzernabschlusses 2020 (bafin.de)
- FCR Immobilien AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 (bafin.de)
Ein Beitrag von:
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- Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
- Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
- Fachbuchautorin
- Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
- Mehr unter carolarinker.de
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Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.