Die BaFin hat ihre Anlassprüfung bei der HOCHTIEF AG zu den Konzernabschlüssen 2020 und 2021 sowie den dazugehörigen Lageberichten abgeschlossen – und zwar ohne jede Beanstandung. Klingt unspektakulär? Ist es auch. Aber genau deshalb habe ich heute meinen Senf dazu dabei.
Die Hintergründe
Die BaFin hat am 30. Mai 2023 genauer hingeschaut: Sie ordnete eine Anlassprüfung für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2020 und 2021 sowie die jeweiligen Konzernlageberichte an. Im Fokus stand die Frage, ob die Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsregeln (IFRS) erstellt wurden und ob die Lageberichte den Vorgaben des Handelsgesetzbuches entsprechen.
In ihrer Prüfungsanordnung vom 29. Juni 2023 nannte die BaFin drei Punkte, die ihr aufgefallen waren: Zum einen ging es um eine möglicherweise nicht korrekt durchgeführte Fehlerkorrektur. Außerdem stand die Darstellung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs auf dem Prüfstand – auch hier gab es Zweifel, ob alles richtig eingeordnet war. Und drittens wollte die BaFin klären, ob in den Lageberichten vielleicht zu wenig berichtet wurde.
Nach einer gründlichen Prüfung kam die Behörde schließlich zu einem klaren Ergebnis: Es konnten keine Fehler festgestellt werden. Darüber informierte die Bafin am 17. November 2025.
Und mein Senf dazu
Vielleicht fragen Sie sich: Warum berichtet man überhaupt darüber, wenn am Ende nichts passiert ist? Genau deshalb! Für Anleger ist es eine wichtige Information, ob eine laufende Prüfung noch offen ist oder ohne Fehlerfeststellung beendet wurde. Und nur weil ich regelmäßig kritisch bin, heißt das nicht, dass ich erwarte, jede Prüfung müsse in einer Fehlerfeststellung enden. Was ich mir wünsche? Transparenz. Und genau die liefert die BaFin an dieser Stelle: Die HOCHTIEF-Aktionäre wissen nun eindeutig, dass keine Fehler in der Rechnungslegung vorliegen.
Was mich dennoch stört? Ein Blick auf das Datum genügt: Die Prüfungsanordnung stammt aus Mai 2023. Für Anleger bedeutet das vor allem eines – warten, warten, warten. Natürlich kann es viele Gründe für lange Prüfungsdauern geben: komplexe Sachverhalte, Rückfragen, Abgrenzungsthemen. Woran es hier konkret lag? Darüber lässt sich nur spekulieren – und Spekulation ist nicht meine Aufgabe.
Kurz gesagt: Transparenz über abgeschlossene Anlassprüfungen ist wichtig. Bei der Prüfungsdauer gibt es aber definitiv noch Luft nach oben.
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