Energie- und Stromsteuer: Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft werden entlastet

Am 19.12.2025 hat der Bundesrat verschiedenen Änderungen im Stromsteuer- und Energiesteuerrecht zugestimmt, die auf eine Senkung der Strompreise und die Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts abzielen. Wer profitiert davon?

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag 2025 hatte die neue Regierung eine Stromsteuersenkung „für alle“ Verbraucher und Unternehmen angekündigt, jedoch ist diese Maßnahme im Koalitionsausschuss aufgrund fehlender Finanzierung erstmal nur auf das produzierende Gewerbe, die Land- und Forstwirtschaft beschränkt worden. Am 3.9.2025 hatte das Bundeskabinett dann Gesetze zur Senkung der Energie- und Stromsteuer sowie der Netzentgelte auf den Weg gebracht. Mit dem jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen werden neben dem Stromsteuergesetz (StromStG) und dem Energiesteuergesetz (EnergieStG) auch die Durchführungsverordnungen zu beiden Gesetzen sowie die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung und Effizienzsystemverordnung.

Teilentlastung von produzierendem Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft

Im Stromsteuergesetz wird insbesondere die Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft angepasst und über das Jahr 2025 hinaus verstetigt. Hintergrund ist das bevorstehende Auslaufen des „Strompreispakets“. Das hätte dazu geführt, dass die Steuerentlastung nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz für die betroffenen Unternehmen ab Januar 2026 nicht mehr erfolgt wäre. Dann hätten sich die Strompreise für die Unternehmen erhöht und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtert. Um dies zu vermeiden, wird die Steuerentlastung bis auf den EU Mindeststeuersatz auch in 2026 fortgeführt.

Entschließung des Bundesrates

In einer zusätzlichen Entschließung vom 19.12.2025 erneuert der Bundesrat seine Bitte an die Bundesregierung, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen – Unternehmen wie private Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen. Hierdurch würden Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, die zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt – und im Koalitionsvertrag 2025 angekündigt – wurden. Die Bundesregierung hat zwar eine Stromkostensenkung „für alle“ ab dem Jahr 2027 in Aussicht gestellt. Ob diese dann aber wirklich kommt, hängt maßgeblich von der Haushaltssituation des Bundes ab; derzeit erscheint diese Entlastung angesichts der vielen „Baustellen“ im Bundeshaushalt eher unwahrscheinlich.

Weitere Entlastungen von Energiekosten in 2026

Die auf produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft beschränkte Energie- und Stromsteuerentlastung darf nicht isoliert betrachtet werden, das muss man der Regierung zugutehalten.

  • Mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage werden Unternehmen und Privathaushalte ab dem Jahr 2026 weniger für Erdgas bezahlen (BR-Drs. 634/25 v. 21.11.2025). Die Kosten in Höhe von 3,4 Mrd. Euro sind aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu begleichen. Dem Gesetz nach mache die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund 5 Prozent des Gaspreises aus.
  • Nach dem Beschluss des Bundestags am 13.11.2025 und der Billigung der Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz durch den Bundesrat am 21.11.2025 werden auch die Übertragungsnetzentgelte in 2026 sinken. Die Senkung der Netzentgelte durch Zahlung eines Bundeszuschusses in Höhe von rund 6,5 Mrd. Euro an die Übertragungsnetzbetreiber ist allerdings nur auf das Jahr 2026 beschränkt – ob sie auch in 2027 finanzierbar ist, steht in den Sternen. Außerdem ist ungewiss, ob die Senkung von den Übertragungsnetzbetreibern wirklich auch an die Endkunden durchgereicht werden; ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

Insgesamt werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – zusammen mit der beschlossenen Abschaffung der Gasspeicherumlage – im neuen Jahr 2026 um etwa 10 Mrd. Euro entlastet. Das sind wichtige erste Schritte für niedrigere Energiekosten, um insbesondere die Wirtschaft in Deutschland zu stärken und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. Aber weitere Schritte müssen folgen, da die Energiekosten in Deutschland im internationalen Vergleich unverändert zu hoch sind.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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