Ist die finanzielle Abgeltung eines mehrjährigen Urlaubsanspruchs steuerbegünstigt?

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern sind – so hat das FG Münster mit Urteil vom 13.11.2025 (12 K 1853/23 E). entschieden. Allerdings gibt sich das unterlegene Finanzamt nicht geschlagen und hat Revision eingelegt (Az. VI R 23/25). Die Entscheidung des BFH darf aufgrund eines anderslautenden Urteils des FG Hamburg mit Spannung erwartet werden.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin wurde von ihrem Arbeitgeber im September 2018 gekündigt und sofort freigestellt. Sie schloss mit ihrem Arbeitgeber rund zwei Jahre später einen gerichtlichen Vergleich. Die Parteien einigten sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 30.6.2020 beendet worden ist und dass der Arbeitnehmerin der Erholungsurlaub, der ihr bis zum Beendigungszeitpunkt für die Jahre 2018 bis 2020 noch zustand, abgegolten wird. Der Arbeitgeber sagte der Klägerin darüber hinaus für den Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindungszahlung zu.

Für beide Zahlungen begehrte die Arbeitnehmerin die tarifbegünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG. Das Finanzamt erkannte die gezahlte Urlaubsabgeltung hingegen nicht als außerordentliche Einkünfte für die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG an. Es führte an, dass die Urlaubsabgeltung lediglich bereits erdiente Ansprüche abgelte und daher keine Entschädigung im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG sei. Auch eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG läge nicht vor. Der Urlaubsanspruch sei jeweils in den Vorjahren separat entstanden und lediglich im Veranlagungszeitraum ausgezahlt worden. Das FG hat der hiergegen gerichtete Klage aber stattgegeben.

Die Begründung:

Die Abgeltung des Urlaubsanspruchs führt zu außerordentlichen Einkünften im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Diese sind gemäß § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern. Der Umstand, dass sich die zugeflossene Vergütung aus mehreren Beträgen zusammensetzt, die jeweils einem bestimmten Einzeljahr zugerechnet werden können, steht einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht entgegen. Da der Urlaubsanspruch von drei Jahren hier wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten worden ist, ist dieser untrennbar an das bestehende Arbeitsverhältnis geknüpft und stellt bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein (zusätzliches) Entgelt für die geleistete „Mehrarbeit“ dar. Dies zeigt auch die Berechnung anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Diese Vergütung floss der Klägerin zusammengeballt im Streitjahr zu. Dass die Klägerin im abgegoltenen Zeitraum vom Arbeitgeber freigestellt war und die Tätigkeit damit nicht ausgeübt hatte, steht der Behandlung als außerordentliche Einkünfte nicht entgegen.

Denkanstoß:

Das FG Hamburg hat bereits im Jahre 2019 – rechtskräftig – wie folgt entschieden: Ein Urlaubsabgeltungsanspruch stellt keinen Schadensersatzanspruch, sondern vielmehr eine nachträgliche Lohnzahlung des Arbeitgebers dar. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch für mehrere Jahre ist auch keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar (FG Hamburg 19.3.2019, 6 K 80/18).

Der Fall lag allerdings etwas anders als der des FG Münster, denn es ging nicht um eine Abgeltung aufgrund einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr konnte der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht mehr einlösen.

Das FG Münster sieht zwar – wie es ausführt – im Abstrakten keine Abweichung vom Urteil des FG Hamburg. Dennoch bestehe aufgrund der im Ergebnis abweichenden Entscheidung und wegen der hier vorliegenden Abgeltung von Erholungsurlaub aus einer Freistellungsphase ein Bedürfnis für eine abschließende höchstrichterliche Klärung.

Weitere Informationen:

NWB Online-Nachricht: Einkommensteuer | Abgeltung eines Urlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (FG)

 

Ein Beitrag von:

  • Christian Herold

    • Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
    • Autor zahlreicher Fachbeiträge
    • Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

    Warum blogge ich hier?
    Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.

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