Die Bundesregierung knüpft die neue Förderung für Elektrofahrzeuge an das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) des Haushalts. Der Ansatz ist sozialpolitisch sinnvoll, sorgt in der Praxis jedoch für erhebliche Unsicherheiten bei Verbrauchern. Haben wir hier den nächsten bürokratischen Wahnsinn vor uns?
Viele Käufer gehen fälschlich davon aus, dass ihr Bruttojahresgehalt maßgeblich sei. Tatsächlich entscheidet jedoch das zvE, das sich erst nach Abzug zahlreicher steuerlicher Positionen ergibt. Während Handel und Industrie strengen Transparenzpflichten unterliegen, bleibt der Verbraucher hier weitgehend allein. Er muss steuerliche Rückwärtsrechnungen anstellen, um beurteilen zu können, ob eine Förderung überhaupt in Betracht kommt.
Gleichzeitig ist festzuhalten: Die Orientierung am zvE berücksichtigt individuelle Belastungen wie Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten oder familiäre Verhältnisse und ist damit grundsätzlich gerechter als pauschale Einkommensgrenzen.
Fördergrenzen:
- Grundgrenze: 80.000 € zu versteuerndes Einkommen
- Erhöhung um 5.000 € je Kind (maximal 2 Kinder)
Zur Orientierung folgt hier eine vereinfachte Rückwärtsrechnungen.
Beispiel 1: Alleinstehender, keine Kinder
Ziel-zvE: 80.000 €
Bruttojahresgehalt ca. 93.000 €
./. Vorsorgeaufwendungen (gesetzliche Höchstbeträge): ca. 11.000 €
./. Werbungskostenpauschale: 1.230 €
= zu versteuerndes Einkommen: ca. 80.770 €
Ergebnis: Ein Bruttojahresgehalt von rund 92.000 – 94.000 € kann noch förderfähig sein.
Beispiel 2: Ehepaar mit einem Kind
Ziel-zvE: 85.000 €
Gemeinsames Brutto ca. 105.000 €
./. Vorsorgeaufwendungen: ca. 18.000 €
./. Werbungskostenpauschalen: 2.460 €
= zu versteuerndes Einkommen: ca. 84.540 €
Ergebnis: Auch bei sechsstelligem Brutto kann eine Förderung möglich sein.
Beispiel 3: Ehepaar mit zwei Kindern
Ziel-zvE: 90.000 €
Gemeinsames Brutto ca. 115.000 €
./. Vorsorgeaufwendungen: ca. 20.000 €
./. Werbungskostenpauschalen: 2.460 €
= zu versteuerndes Einkommen: ca. 92.540 €
Ergebnis: Bereits geringe zusätzliche Abzüge können über die Förderfähigkeit entscheiden.
Fazit
Die einkommensbezogene E-Auto-Förderung ist sozial ausgewogen, aber kommunikativ schwach umgesetzt. Sie zwingt den Verbraucher – den Käufer – zu einer Rückwärtsrechnung, denn: Wer hat heute schon seinen Steuerbescheid in der Tasche?
Ohne steuerliche Grundkenntnisse ist kaum erkennbar, ob eine Förderberechtigung besteht. Eine bessere Transparenz – etwa durch offizielle Brutto-Richtwerte – wäre dringend geboten.
Hinweis
Die dargestellten Berechnungen sind Beispiele und dienen ausschließlich der vereinfachten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die tatsächliche Förderfähigkeit hängt stets von den persönlichen Verhältnissen des Einzelfalls ab.