Wenn Unternehmen über Innovation sprechen, geht es schnell um Milliardenbeträge. Neue Software, neue Plattformen, neue Antriebe – all das kostet Geld. Viel Geld. In der Bilanz tauchen diese Ausgaben aber oft gar nicht als Aufwand auf. Stattdessen erscheinen sie als immaterieller Vermögenswert in der Bilanz. Der Grund: aktivierte Entwicklungskosten. Und damit wird aus einem Aufwand plötzlich ein Vermögenswert. Zumindest bilanziell.
Forschung ist Aufwand – Entwicklung manchmal nicht
Die Grundregel der Rechnungslegung klingt zunächst einfach. Forschungskosten sind immer Aufwand. Sie werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Entwicklungskosten dagegen können – oder müssen – aktiviert werden. Voraussetzung ist, dass ein konkretes Projekt vorliegt und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird. Soweit die Theorie.
In der Praxis beginnt das eigentliche Problem aber schon bei der ersten Frage:
Wann endet Forschung und wann beginnt Entwicklung? Wer schon einmal in einem Unternehmen mit Entwicklungsprojekten zu tun hatte, weiß: Diese Grenze ist selten eindeutig. Projekte verändern sich, Annahmen werden angepasst, technische Probleme tauchen plötzlich auf. Der Übergang von Forschung zu Entwicklung ist daher häufig weniger klar, als es die Rechnungslegung suggeriert.
IFRS: Aktivieren ist Pflicht
Nach den IFRS gilt: Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, müssen Entwicklungskosten aktiviert werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- technische Realisierbarkeit,
- die Absicht, das Projekt fertigzustellen,
- ein erwarteter wirtschaftlicher Nutzen,
- sowie die Möglichkeit, die Kosten zuverlässig zu bestimmen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bleibt kein Wahlrecht mehr. Die Kosten wandern aus der Gewinn- und Verlustrechnung in die Bilanz. Der Effekt ist schnell erklärt:
Der Aufwand der aktuellen Periode sinkt – der Gewinn steigt.
HGB: Ein Wahlrecht mit Folgen
Im deutschen Handelsrecht ist man vorsichtiger. Nach § 248 Abs. 2 HGB besteht lediglich ein Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten. Unternehmen dürfen aktivieren – müssen aber nicht. Das eröffnet Spielräume. Wer aktiviert, entlastet zunächst die Gewinn- und Verlustrechnung. Wer darauf verzichtet, belastet das Ergebnis sofort.
Ganz folgenlos ist die Aktivierung allerdings nicht. Das HGB kennt hier eine Ausschüttungssperre: Gewinne dürfen insoweit nicht ausgeschüttet werden, wie sie auf aktivierten Entwicklungskosten beruhen. Der Gesetzgeber hat also durchaus gesehen, dass hier bilanziell etwas „verschoben“ wird.
Ein Blick in Geschäftsberichte lohnt sich
Wer sich regelmäßig durch Geschäftsberichte arbeitet, stößt früher oder später auf eine interessante Kennzahl: die Aktivierungsquote. Sie zeigt, welcher Anteil der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen tatsächlich aktiviert wird.
Diese Quote kann sich von Unternehmen zu Unternehmen erheblich unterscheiden – selbst innerhalb derselben Branche. Manchmal schwankt sie auch im Zeitverlauf erstaunlich stark.
Und genau hier wird es analytisch spannend. Denn hohe Aktivierungen können zwei sehr unterschiedliche Geschichten erzählen:
- Die eine handelt von erfolgreichen Entwicklungsprojekten und starken Innovationsaktivitäten.
- Die andere eher von der Glättung von Ergebnissen.
Welche Geschichte zutrifft, lässt sich selten aus einer einzelnen Zahl ablesen. Man muss tiefer in den Geschäftsbericht schauen.
Und mein Senf dazu
Das Thema aktivierte Entwicklungskosten begleitet mich schon ziemlich lange – es war schließlich auch Gegenstand meiner Dissertation. Und je mehr Geschäftsberichte man liest, desto klarer wird: Dieses Thema ist weit weniger technisch, als es auf den ersten Blick wirkt.
Auf dem Papier sind die Regeln eindeutig. In der Praxis bleiben jedoch erhebliche Ermessensspielräume. Die entscheidende Frage lautet nämlich immer: Ab wann ist ein Projekt „entwicklungsreif“ genug für die Aktivierung? Genau hier liegt der Punkt, an dem Bilanzierung und Unternehmensstrategie aufeinandertreffen.
Natürlich ist die Aktivierung von Entwicklungskosten grundsätzlich sinnvoll. Ohne sie würden viele innovationsgetriebene Unternehmen ihre Investitionen in neue Produkte gar nicht in der Bilanz abbilden können. Aber: Die Aktivierung verschiebt Aufwand in die Zukunft. Der Gewinn der Gegenwart wird dadurch entlastet. Und das macht die Sache interessant.
Wer Geschäftsberichte analysiert, sollte deshalb nicht nur auf den ausgewiesenen Gewinn schauen, sondern auch auf Fragen wie:
- Wie entwickeln sich die aktivierten Beträge über mehrere Jahre?
- Wie hoch ist die Aktivierungsquote?
- Und gibt es später auffällige Abschreibungen auf diese Vermögenswerte?
Denn manchmal zeigt sich erst Jahre später, ob eine Entwicklung wirklich ein Vermögenswert war – oder eher eine sehr teure Idee.