Am 21.4.2026 hat die Bundesregierung einen FAQ-Katalog zur geplanten Entlastungsprämie angesichts gestiegener Spritpreise an den Tanksäulen veröffentlicht und damit ihr politisches Versprechen zulasten Dritter erneuert. Das besonders Bemerkenswerte: Es gibt noch nicht einmal einen Gesetzentwurf!
Hintergrund
Ich habe vor wenigen Tagen im Blog berichtet: Am 13.4.2026 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, Bürger sowie Unternehmen bei seit Ausbruch des Iran-Krieges massiv gestiegenen Spritpreisen deutlich und schnell zu entlasten: Durch einen Tankrabatt in Gestalt einer befristeten Steuersenkung in Mai und Juni 2026, ferner mit einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer in 2026 zahlen können. Der sog. Tankrabatt befindet sich im parlamentarischen Verfahren; noch bis Ende dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat (24.4.2026) abschließend dazu beschließen, damit der Tankrabatt fristgerecht zum 1.5.2026 in Kraft treten kann.
FAQ der Bundesregierung mit Details
Am 21.4.2026 hat die Bundesregierung im Anschluss an den Beschluss des Koalitionsausschusses nun schon sehr dezidiert zu Detailfragen in einem FAQ-Katalog Stellung genommen:
- Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir die Entlastungsprämie zu zahlen?
Nein, es handelt sich um eine freiwillige Leistung. - Muss ich die Prämie beim Arbeitgeber beantragen?
Nein, wenn der Arbeitgeber die Prämie gewährt, weist er sie automatisch in der Lohnabrechnung aus. - Werden Abgaben und Steuern auf die Prämie fällig?
Nein, bis zu 1000 Euro soll die Prämie in 2026 steuer- und abgabenfrei bleiben, Arbeitgeber können sie als Betriebsausgabe abziehen. - Wann ist eine Auszahlung der Prämie möglich?
Die steuer- und abgabenfreie Zahlung durch die Arbeitgeber soll im Zeitraum vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30.6.2027 möglich sein.
Einordnung und Bewertung
Der FAQ-Katalog löst eigentlich nur Kopfschütteln aus: Die zwar gut gemeinte, aber eher handwerklich schlecht vorbereitete Entlastungsprämie ist unverändert politisch und steuerrechtlich heftig umstritten: Sie erreicht bedürftige Gruppen wie Studenten, Rentner, Kleingewerbetreibende und Selbständige nicht, die von den Folgen hoher Spritpreise ebenso betroffen sind, wie Arbeitnehmer. Die Entlastungsprämie ist auch steuersystematisch heikel.
Noch irritierender ist aber, dass es bislang weder einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt noch absehbar, wann das parlamentarische Verfahren beginnt. Laut Pressemitteilung der Bundesregierung gibt es aktuell nur eine Formulierungshilfe, die bislang (22.4.2026, 10.00 Uhr) aber unauffindbar ist.
Unzweifelhaft ist für die Entlastungsprämie ein förmliches Gesetz erforderlich, das von Bundestag und Bundesrat zu beschließen ist. Mit den FAQ präjudiziert die Bundesregierung unzulässigerweise den Gesetzgebungsprozess, wenn dort jetzt schon verkündet wird, dass die Prämie vom Arbeitgeber „zusätzlich“ gezahlt, also nicht mit bestehenden Gehaltsbestandteile verrechnet werden darf, oder wenn jetzt gelten soll, dass die Prämie über 2026 hinaus auch bis 30.6.2027 ausgezahlt werden darf. Die Klärung derartiger zentraler Fragen ist dem Diskurs im Parlament und der Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers vorbehalten.
FAQ sind allenfalls eine Auslegungshilfe für ein bereist beschlossenes Gesetz, können diesem aber nicht vorgreifen. Sie erzeugen einen Rechtsschein und wecken eine Erwartungshaltung, die möglicherweise unerfüllt bleibt – wenn auch nur in Detailfragen. Schlecht gemachte Regierungskommunikation – basta!
Weitere Informationen:
- FAQ-Katalog der Bundesregierung zur Entlastungsprämie, Bundesregierung online v. 21.4.2026: Entlastungsprämie für Beschäftigte möglich | Bundesregierung
- Entlastungen für Wirtschaft und Bevölkerung | Bundesregierung