Krisenbonus – Erwartungshaltung statt Entlastung

Die Diskussion um einen neuen „Krisenbonus“ entsteht vor dem Hintergrund anhaltender wirtschaftlicher Belastungen: hohe Energiepreise, schwache Konjunktur, steigende Kosten und zunehmende Bürokratie. Gerade mittelständische Unternehmen stehen unter Druck – wirtschaftlich wie organisatorisch.

Vor diesem Hintergrund wirkt ein steuer- und sozialabgabenfreier Bonus auf den ersten Blick wie ein sinnvolles Instrument: schnell umsetzbar, administrativ einfach und unmittelbar spürbar für Arbeitnehmer. Doch die Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie zeigen, dass dieses Modell erhebliche Nebenwirkungen hat.

Haben wir nichts aus der Inflationsausgleichsprämie gelernt?

Zwar war die Inflationsausgleichsprämie rechtlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In der Praxis entwickelte sie jedoch schnell eine andere Wirkung: Aus einem „KANN“ wurde ein gefühltes „MUSS“. Genau dieses Muster droht sich beim Krisenbonus zu wiederholen.

Politische Ankündigung erzeugt Erwartungen bei Arbeitnehmern

Für viele entsteht der Eindruck, dass der Arbeitgeber den Bonus zahlen müsse, wenn der Staat ihn ermöglicht. Damit geraten Unternehmen in eine schwierige Rolle: Sie müssen Entscheidungen erklären – und im Zweifel auch enttäuschen. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist dieser psychologische Effekt nicht zu unterschätzen.

Hinzu kommt ein häufiges Missverständnis: Zwar ist der Bonus als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Daraus wird jedoch schnell der falsche Schluss gezogen, der Staat würde einen Großteil der Kosten tragen. Tatsächlich reduziert sich lediglich die Steuerlast – der überwiegende Teil der Zahlung bleibt eine echte wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen.

Der Bonus muss verdient werden

Und genau hier liegt das Kernproblem: In einem Umfeld steigender Kosten, unsicherer Märkte und hoher Insolvenzzahlen können sich viele Unternehmen zusätzliche Zahlungen schlicht nicht leisten.

Gucken Rentner und Niedriglohnsektor in die Röhre?

Gleichzeitig zeigt sich – wie schon bei der Inflationsausgleichsprämie – ein strukturelles Verteilungsproblem. Profitieren können vor allem Arbeitnehmer in wirtschaftlich stabilen Unternehmen und sehr wahrscheinlich Besserverdiener. Wer in schwächeren Betrieben arbeitet oder ohnehin nur geringe Einkommen erzielt, geht häufig leer aus. Rentner sind systembedingt vollständig ausgeschlossen.

Das Ergebnis ist ein selektives Entlastungsinstrument, das große Teile der Bevölkerung nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die berechtigte Frage, ob aus den Erfahrungen der Vergangenheit ausreichend gelernt wurde.

Kritisch ist zudem die Konstruktion selbst

Der Staat setzt den Rahmen und erzeugt Erwartungen, die Finanzierung erfolgt jedoch durch die Arbeitgeber. Diese stehen aktuell selbst unter erheblichem Druck. Neben der finanziellen Belastung entsteht zusätzlicher Aufwand durch Kommunikation und Einordnung gegenüber der Belegschaft – Zeit, die im operativen Geschäft fehlt.

Vor diesem Hintergrund erscheinen alternative Ansätze diskussionswürdig. Eine direkte steuerliche Entlastung – etwa über eine Anpassung des Grundfreibetrags – würde alle Steuerpflichtigen erreichen und wäre systematisch sauberer. Zwar fehlt hier die unmittelbare „Einmalwirkung“, dafür wäre die Maßnahme breiter, gerechter und nachhaltiger. Zumal der Grundfreibetrag ohnehin auf dem Prüfstand steht (lesen Sie hierzu meinen Blog-Beitrag „Sind wir wirklich alle gleich? Bürgergeld vs. Grundfreibetrag 2023 – kommt die nächste Einspruchswelle?“).

Fazit

Der Krisenbonus ist politisch attraktiv, aber strukturell problematisch. Er erzeugt Erwartungen, die Unternehmen erfüllen sollen, ohne dass deren wirtschaftliche Situation berücksichtigt wird. Gleichzeitig erreicht er nicht alle Betroffenen. Wenn Entlastung gewollt ist, sollte sie konsequent sein: direkt, systematisch und für alle – statt indirekt, selektiv und erklärungsbedürftig.

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.
    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: stb-homuth.de

    Warum blogge ich hier?
    Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

Kommentare zu diesem Beitrag:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Bitte habe etwas Geduld.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


ARCHIV

Archiv