Wenn der Notarzt selbst zum Patienten wird
Seit 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die gesetzliche Vorgabe klingt zunächst abstrakt. Betrachtet man jedoch den Arbeitsalltag vieler Steuerkanzleien, wird schnell deutlich, wie aktuell dieses Thema für unseren Berufsstand ist.
Vor einiger Zeit habe ich im NWB Experten-Blog die Frage gestellt: „Was haben Steuerberater und Notärzte gemeinsam?“ Die Antwort war einfach: Beide werden meist dann gerufen, wenn bereits ein Problem entstanden ist. Heute würde ich die Frage erweitern: Was passiert eigentlich, wenn der Notarzt selbst zum Patienten wird?
Die Steuerkanzlei als Rettungswagen des Mittelstands
Viele Mandanten melden sich nicht, wenn alles funktioniert. Sie melden sich, wenn Fristen versäumt wurden, Liquiditätsengpässe drohen, eine Betriebsprüfung angekündigt wird oder dringender Handlungsbedarf besteht. Steuerberater sind deshalb häufig weit mehr als Zahlenexperten. Sie werden zu Krisenmanagern, Organisatoren, Vermittlern und manchmal sogar zu einer Art Seelsorger für Unternehmer.
Der entscheidende Unterschied zum Notarzt
Der entscheidende Unterschied zum Notarzt besteht jedoch darin, dass dessen Einsatz irgendwann endet. Der Steuerberater kehrt nach seinem „Einsatz“ ins Büro zurück. Dort warten bereits neue E-Mails, Rückfragen von Mitarbeitern, neue Verwaltungsanweisungen, Dokumentationspflichten und weitere Mandantenanliegen. Der Rettungseinsatz endet nicht – er geht nahtlos in den nächsten über.
Würde die Kanzlei ihre eigene Gefährdungsbeurteilung bestehen?
Genau hier wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen interessant. Die klassischen Kriterien lesen sich wie eine Beschreibung unseres Berufsalltags: hoher Termin- und Zeitdruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, hohe Verantwortung, emotionale Belastungen durch Krisensituationen, steigende Komplexität gesetzlicher Anforderungen und zunehmender Fachkräftemangel.
Die schleichende Gefahr der Gewöhnung
Besonders kritisch ist die schleichende Gewöhnung an diese Belastungen. Viele von uns betrachten Überstunden, permanente Erreichbarkeit und ständigen Termindruck längst als normalen Bestandteil des Berufs. Doch nur weil etwas alltäglich geworden ist, bedeutet das nicht, dass es gesund ist.
Hinzu kommt eine Entwicklung, die viele Kanzleien seit Jahren beschäftigt: Die Bürokratie wächst schneller, als sie abgebaut wird. Jede neue Nachweis-, Melde- oder Dokumentationspflicht mag für sich betrachtet nachvollziehbar sein. In der Summe entsteht jedoch eine Arbeitsverdichtung, die Mitarbeiter und Berufsträger gleichermaßen belastet.
Mehr als eine Pflichtübung
Dabei sollte die Gefährdungsbeurteilung nicht als weitere bürokratische Pflicht verstanden werden. Ihr eigentlicher Zweck besteht darin, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsbedingungen kritisch zu hinterfragen. Genau das empfehlen wir Steuerberater täglich unseren Mandanten.
Vielleicht sollten wir deshalb gelegentlich dieselbe Frage auch unserer eigenen Kanzlei stellen: Würden wir einem Mandanten empfehlen, dauerhaft unter den Bedingungen zu arbeiten, die wir selbst als selbstverständlich betrachten?
Fazit:
Die Rolle des Steuerberaters als „Notarzt der Wirtschaft“ ist wichtig und wird in einer zunehmend komplexen Welt eher an Bedeutung gewinnen. Aber auch Notärzte brauchen funktionierende Strukturen, Erholungsphasen und ein belastbares Umfeld. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann deshalb mehr sein als eine gesetzliche Pflicht. Sie kann ein Anlass sein, den eigenen Berufsalltag kritisch zu hinterfragen – bevor aus Dauerbelastung ein echtes Gesundheitsrisiko wird.