Warum der Anhang keine Nebensache ist
Die BaFin hat am 26. Juni 2026 eine Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2025 eingeleitet. Konkret geht es um die Frage, ob Zalando im Anhang des Konzernabschlusses Angaben zu einer Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Zusammenhang mit der Übernahme der About You Holding SE möglicherweise fehlerhaft unterlassen hat.
Wichtig ist dabei: Die Einleitung einer Prüfung bedeutet ausdrücklich nicht, dass bereits ein Fehler festgestellt wurde. Die BaFin geht lediglich konkreten Anhaltspunkten nach. Erst das Ergebnis der Prüfung wird zeigen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Rechnungslegung vorliegt. Die BaFin hat bereits angekündigt, das Ergebnis unabhängig vom Ausgang zu veröffentlichen.
Bemerkenswert: Die Geschwindigkeit der BaFin
Mindestens ebenso interessant wie der eigentliche Prüfungsgegenstand ist der Zeitpunkt der Prüfung.
Die BaFin nimmt sich den Konzernabschluss 2025 vor – und das bereits Ende Juni 2026. Das zeigt, wie deutlich sich die Bilanzkontrolle in Deutschland seit dem Wirecard-Skandal verändert hat. Während Bilanzkontrollen früher teilweise erst Jahre nach Veröffentlichung eines Abschlusses erfolgten, reagiert die BaFin heute deutlich schneller. Für Unternehmen bedeutet das: Mögliche Bilanzierungsfragen werden wesentlich früher aufgegriffen. Für Anleger reduziert sich damit die Zeit, in der Unsicherheiten unentdeckt bleiben können.
Aus meiner Sicht ist das eine positive Entwicklung. Bilanzkontrolle entfaltet ihre Wirkung nur dann, wenn sie zeitnah erfolgt. Je früher mögliche Fehler erkannt werden, desto größer ist ihr Nutzen für den Kapitalmarkt.
Warum der Anhang oft unterschätzt wird
Der aktuelle Fall zeigt außerdem, dass Bilanzkontrolle längst nicht nur spektakuläre Bewertungsfragen oder Gewinnmanipulationen betrifft. Im Mittelpunkt steht diesmal eine mögliche unvollständige Angabe im Anhang. Genau dort finden sich jedoch häufig Informationen, die für das Verständnis eines Jahresabschlusses entscheidend sind. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen sollen Transparenz schaffen und mögliche Interessenkonflikte sichtbar machen. Gerade bei Unternehmensübernahmen können solche Informationen für Investoren eine wichtige Einordnungshilfe sein.
Wer Geschäftsberichte analysiert, sollte deshalb nicht nur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Kapitalflussrechnung lesen. Oft stecken die entscheidenden Hinweise im Kleingedruckten.
Mein Senf dazu
Noch etwas fällt an der aktuellen Meldung auf: Die Öffentlichkeit erfährt überhaupt erst von dieser Prüfung, weil der Gesetzgeber nach dem Wirecard-Skandal die Regeln geändert hat. Früher wurden laufende Bilanzkontrollen grundsätzlich nicht veröffentlicht. Erst mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) erhielt die BaFin die Möglichkeit, bereits die Einleitung einer Prüfung öffentlich bekannt zu machen.
Ich halte diese Transparenz für einen großen Fortschritt. Für Anleger, Abschlussprüfer, Aufsichtsräte und alle, die Geschäftsberichte analysieren, ist bereits die Prüfungseinleitung eine relevante Information. Sie signalisiert, welche Bilanzierungsfragen die BaFin für prüfungswürdig hält und wo sie konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße sieht. Natürlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung – eine Prüfung ist kein Fehlerfeststellungsbescheid. Dennoch liefert sie wertvolle Hinweise darauf, welche Themen derzeit regulatorisch im Fokus stehen.
Gerade deshalb lohnt es sich, diese Meldungen regelmäßig zu verfolgen. Sie sind oft der erste Hinweis darauf, welche Bilanzierungsfragen den Kapitalmarkt in den kommenden Monaten beschäftigen werden.
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