Abermalige Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende Juni 2022?

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder und das BMWi haben sich am 8.2.2022 dem Vernehmen nach dafür ausgesprochen, die bis Ende März 2022 laufende Überbrückungshilfe IV nochmals um drei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Seit März 2020 pumpen Bund und Länder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine Menge (Steuer)Geld in die Wirtschaft, insbesondere steuerbare, aber bei Beachtung der Förderbedingungen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Anspruch auf die sogenannte Überbrückungshilfe IV (ÜHi IV) haben Unternehmen und Solo-Selbstständige, deren Umsatz im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vor-Corona-Jahr 2019 um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist.  Die ÜHi IV soll nach der Forderung der Wirtschaftsminister der Länder und des Bundeswirtschaftsministers nun bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Final entscheiden muss das die Bundesregierung.

Wie sind die Verlängerungspläne zu bewerten?

Erst am 7.1.2022 hatten BMF und BMWi mitgeteilt: Wir haben daher beschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum 31.3.2022 zu verlängern und dabei weiter an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Insbesondere die Unternehmen, die durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsmärkten, erhalten gezielte Unterstützung.“

Zugegeben: Die Situation mancher Branchen ist auch seit knapp zwei Jahren noch immer äußerst angespannt, viele Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie, der Freizeit- und Messewirtschaft hätten den wiederholten Corona-Lockdown nicht überleben können, hätte der Staat ihnen nicht finanziell unter die Arme gegriffen. Inzwischen aber beschwören Gesundheitsexperten das zeitnahe Ende der Omikron-Coronawelle, weitere Lockerungen bis Ende des ersten Quartals 2022 – dem vorläufigen Förderzeitraum der ÜHI IV – sind also in greifbarer Nähe.

Deshalb sprechen meines Erachtens die besseren Gründe auch für ein Ende der staatlichen Unterstützungspolitik:

  • Per 1.2.2022 hat der Bund wegen Corona 63,7 Mrd. Euro an Zuschüssen ausgezahlt, davon allein für die Überbrückungshilfen (I-IV) rund 34,21 Mrd. Euro, an Soforthilfen 13,48 Mrd. Euro, an November-/Dezemberhilfen 13,84 Mrd. Euro, an Neustarthilfen 2,21 Mrd. Euro. Hinzukommen 8,8 Mrd. Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen und 6,2 Mrd. Euro für Bürgschaften. In Summe sind das 78,7 Mrd. Euro, die den Staatshaushalt gewaltig belasten. Nach einem massiven Einbruch des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in 2020 (-4,6%) hat sich das BIP im letzten Jahr 2021 mit +2,7% deutlich geringer erholt als zunächst erhofft, und auch für 2022 stehen die Ampeln des Wachstums längst noch nicht wieder alle auf grün. Das bedeutet, dass die coronabedingten Staatsausgaben mit ihren Nachwirkungen zunächst erst mal wieder erwirtschaftet werden müssen, sie lassen sich nicht eben mal „aus der Portokasse“ bezahlen. Zwischenfazit: Wer jetzt großzügig Corona-Finanzhilfen verlängert, treibt die Verschuldung weiter in die Höhe, das Nachsehen haben die nächsten Generationen.
  • Wer im Inland für eine abermalige Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen und eine Anhebung der beihilferechtlichen Obergrenzen fordert, macht die Rechnung ohne den Wirt: Die EU-Kommission muss schließlich eine Erweiterung des beihilferechtlichen Rahmens billigen. Und trotz Corona: Das EU-Beihilfenrecht ist als Teil des Wettbewerbsrechts ein unverzichtbarer Bestandteil des EU-Binnenmarkts; mit jeder weiteren staatlichen Finanzintervention riskiert die EU also eine wirtschaftspolitische Unwucht im internationalen Wettbewerb.
  • Sicher müssen die von Corona gebeutelten Unternehmen und (Solo)Selbständigen jetzt wieder zu einem Re-Start kommen. Allerdings müssen andererseits auch Fehlanreize einer staatlichen Subventionspolitik vermieden werden. Schon jetzt verleitet die ÜHI IV in etlichen Fällen dazu, lieber „aus wirtschaftlichen Gründen“ den Betrieb vorübergehend zu schließen und den Umsatzausfall über die ÜHi IV teilweise kompensieren zu lassen. Das wird in der weiteren Konsequenz auch zur Folge haben, dass viele Unternehmenspatienten am Tropf staatlicher Unterstützung weiterhin künstlich am Leben erhalten werden, obwohl dies strukturell nicht mehr vertretbar ist. Und schließlich: Die Rückforderungspraxis bei den Soforthilfen, die jetzt schon in größerem Umfang zurückgefordert werden, zeigt, dass viele Zuwendungsempfänger „das dicke Ende“ falsch einschätzen, weil sie nicht bedacht haben, dass die Corona-Hilfen zu versteuern sind und gff auch anteilig zurückgezahlt werden müssen.
  • Schließlich verschärft sich bei einer weiteren Verlängerung der Corona-Finanzhilfen noch ein administratives Problem: Da die ÜHI IV nur über einen „prüfenden Dritten“ beantragt werden kann, droht der Berufsstand der steuerberatenden Berufe noch stärker „unter die Räder“ zu kommen. Schon jetzt kommen Steuerberater nicht mehr nach mit der Bearbeitung von Erstanträgen, Stellung von Änderungsanträgen, Überwachung von Programmänderungen, Schlussabrechnungen und Steuererklärungen. Eine abermalige Verlängerung der Corona-Finanzhilfen, die nicht dringend erforderlich ist, schüttet also zusätzlich Öl ins Feuer.

Mein Fazit lautet also:

Wir müssen zeitnah zum Ende des ersten Quartals den Ausstieg nicht nur bei den die Wirtschaft beschränkenden Maßnahmen schaffen, sondern auch den zeitgleichen Ausstieg aus den Corona-Finanzhilfen.

Quellen

 

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