Alle Jahre wieder – Prüfungsschwerpunkte der DPR für 2020 veröffentlicht

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat Anfang der Woche ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Dabei ist eigentlich keines der Themen sonderlich überraschend. Wie sich auch hier wieder einmal zeigt: Das immaterielle Vermögen bedarf einer besonderen Behandlung.

Wie sagte einst schon die Koryphäe Moxter: Immaterielles Vermögen ist das „Sorgenkind“ des Bilanzrechts. So schnell wird sich daran nichts ändern, da durch die digitale Transformation immaterielles Vermögen weiter an Bedeutung zunehmen wird.

Leasing, Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Finanzinstrumente wieder dabei

Wie auch im Vorjahr wurden die Themen Leasing, Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Finanzinstrumente in die Prüfungsschwerpunkte mit aufgenommen. Beim Leasing wird es nunmehr nicht mehr um die Anhangangaben mit den erwarteten Auswirkungen der Neuregelung des IFRS 16 gehen, sondern um die konkrete Anwendung des neuen Standards. Im DAX hat mit Ausnahme der Deutschen Post kein Unternehmen diesen Standard freiwillig vorzeitig angewendet.

Die Anwendung der noch relativ neuen Standards zu den Finanzinstrumenten (IFRS 9) sowie den Erlösen aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) soll weiterhin verfolgt werden, um ausgewählte Aspekte einer Prüfung zu unterziehen.

Immaterielles Vermögen – das ewige „Sorgenkind“ ist auch dabei

Als Prüfungsschwerpunkt beim immateriellen Vermögen hat die DPR den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgewählt. Insbesondere Marken sollen hierbei geprüft werden, da sie nicht planmäßig abgeschrieben werden.

Damit greift die DPR zwei kontroverse Themen auf. Bei Markennamen gab es vor einiger Zeit eine gelbe Karte für Adidas, die die Marke Reebook nach einer Überprüfung der DPR außerplanmäßig abschreiben mussten.

Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach IFRS ist eines der derzeitigen Projekte des IASB. Derzeit wird die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills diskutiert. Das Diskussionspapier dazu soll Anfang 2020 vorliegen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Studien, die gezeigt haben: Die großen börsennotierten Unternehmen haben teilweise enorme Buchwerte des Geschäfts- oder Firmenwertes in ihren Bilanzen. Folglich besteht bei einer Wertminderung ein hohes Abschreibungspotenzial, das sich insbesondere bei einem Wechsel des Vorstandes zeigt.

Was sonst noch besonders geprüft werden soll

Neben der Prüfung ausgewählter Aspekte der Anwendung des Standards IAS 12 zu den Ertragssteuern sollen auch einige Darstellungen im Lagebericht besonders geprüft werden. Dazu zählen nicht nur die Auswirkungen des neuen Leasingstandards IAS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, sondern auch die Darstellung sowie die Berechnung von bedeutsamen Leistungsindikatoren.

Fazit

Ein spannendes Jahr steht uns bevor: Insbesondere beim Prüfungsschwerpunkt des immateriellen Vermögens gibt es sicherlich ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial. Wir werden sehen, mit wem die DPR streiten wird.

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