Auswirkungen von Nachhaltigkeitskennziffern auf die künftige Kreditvergabe an Mittelstandsunternehmen sowie selbständige Freiberufler

Kreditinstitute fragen zunehmend standardisiert betriebsbezogene ESG-Daten auf Basis vom VSME-Standard ab

Aufgrund der Vorgaben der EU sind die Bemühungen verschiedener Institutionen der Kreditwirtschaft (Volksbanken, Sparkassen, Privatbanken etc.) weit fortgeschritten, ESG-Fragebögen zu entwickeln. Ziel soll es sein, ca. 80 Prozent der Daten des VSME-Standards abzufragen. Als Modell wird das VSME-Modul des Deutschen Nachhaltigkeitskodex befürwortet (www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de).

Europäische Vorgaben zwingen die deutschen Banken zum Handeln

Der derzeitige Hauptgrund ist das Verlangen der Bankenaufsicht, über die Fragebögen der Kreditinstitute Daten zu den ESG-Risiken in der Wertschöpfungskette von Kreditinstituten zu bekommen. Die Aufsicht stürzt sich dabei auf die MaRisK sowie die EBA-Leitlinien für das Management von ESG-Risiken und die Offenlegungsanforderungen von ESRS E1. Der ESG-Score bewertet die Umwelt-, Sozial- und Government-Risiken eines Unternehme bzw. Auf Basis von Branchendurchschnittswerten auf Branchenebene (z.B. von Branchen mit bisher hohem CO2-Ausstoss) oder auf Basis von Unwetterstatistiken auf Basis von Geodaten (z.B. Lage des Unternehmens im Ahrtal).

Der ESG-Score als zentrales Steuerungselement

Der ESG-Score wird somit zur Identifikation, Bewertung und entsprechenden der entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken herangezogen. Banken, die ab 2045 bzw. 2050 noch CO2-intensive Unternehmen in ihrem Kreditportfolio haben, laufen Gefahr deutlicher Bonitäts- und Ausfallrisiken. ESG-Risiken können physischer Natur sein (z.B. extreme Hochwassergefährdung) oder auch transitorische Risiken beinhalten, die für die ein Unternehmen auf dem Weg zu einer emissionsneutralen Wirtschaft entscheiden.

Exkurs: Auch (Sport-)Vereine und Verbände sind von der Thematik betroffen, soweit sie ihre Aktivitäten in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben und sie dort auch auf Fremdfinanzierung angewiesen sind. In diesen Fällen sollte sich der Vorstand bzw. der Schatzmeister frühzeitig Gedanken machen und eventuell bzgl. weiterer Informationen bei seinem (Sport)Verband und seiner Hausbank nachfragen.

ESG-Daten entscheiden über die Zukunft des Unternehmens

Die ESG-Daten entscheidend zunehmend darüber, wie stabil, risikoarm und zukunftsfähig ein Unternehmen ist. Mittels eines Transaktionsplan skizziert ein Unternehmen oder eine Bank, durch welche Maßnahmen es sicherstellen will, das Geschäftsmodell und Strategie mit einer klimaneutralen Wirtschaft und den Klimazielen vereinbar sind. Die Erarbeitung der Transaktionspläne wird neben den bankenspezifischen EBA-Leitlinien auch durch die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CS3D) vorgeschrieben.

Weitere Gründe für die VSME-Berichterstattung

Einzelne Kreditinstitute vergeben jetzt schon für niedrige ESG-Risiken bessere Konditionen als für hohe ESG-Risiken. Neben besseren Kreditkonditionen erhöhen sich für Unternehmen durch die Berichterstattung nach VSME-Standard die Attraktivität für Investoren und Kunden, werden Betriebskosten (bessere Energieeffizienz, nachhaltigere Prozesse) gesenkt sowie ergibt sich ein stärkerer Marktzugang, da viele große Unternehmen bzw. Konzerne ESG-Nachweise von ihren Lieferanten und Dienstleistern einfordern.

Fazit:

Unternehmen und Freiberufler sollten sich frühzeitig auf die Ermittlung und Bereitstellung von betriebsspezifischen ESG-Daten gemäß dem VSME-Standard vorbereiten. Da diese Kennziffern in der Regel nicht aus der Finanzbuchhaltung einfach abgeleitet werden können, bedarf es hier einer frühzeitigen Planung und Zusammenarbeit von Steuerberater und Mandant.  Andenfalls verschlechtern sich die Kreditkonditionen oder es ist die Chance auf eine bessere Finanzierungszusage vertan worden.

Ein Beitrag von:

  • Jörg Schwenker

    Jörg Schwenker ist Steuerberater in Münster und ausgewiesener Experte für Steuerpolitik und Berufsrecht. Nach über 16 Jahren in führenden Positionen auf Bundesebene gibt er heute seine Erfahrung unter anderem im Ehrenamt weiter: Er ist Mitglied im Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, der AG Gemeinnützigkeit des DOSB, des Instituts zur Digitalisierung im Steuerrecht sowie der Berliner Steuergespräche.

    Darüber hinaus ist er als Autor und Referent tätig, immer mit Blick auf die Praxis und die Zukunft des Berufsstands.

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