Autor: Christian Herold
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Die Erbschaftsteuer kann mitunter recht hoch ausfallen. Besonders gilt dies, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind und die persönlichen Freibeträge gering sind. Von daher sind Erben gut beraten, möglichst alle Frei- und Pauschbeträge ausnutzen und vor allem auch die Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber kann es heftigen Streit mit dem Finanzamt geben, denn es gibt „echte“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten.
Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim über § 35c EStG steuerlich gefördert. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro jährlich, im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro, von der Steuerschuld abgezogen. Doch ohne tarifliche Steuerschuld geht die Förderung ins Leere – dies hat das FG Hamburg mit Urteil vom 6.8.2024 (1 K 73/24) klargestellt.
Der Ersatz entgangener Einnahmen ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn dieser Ersatz mehrere Jahre betrifft und – etwa durch eine Versicherung – zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum geleistet wird, ist er nach der Fünftelregelung des § 34 EStG immerhin ermäßigt zu besteuern. Was aber gilt, wenn die Versicherung eines Schädigers, beispielsweise nach einem Unfall, den erlittenen Verdienstausfall ersetzt, doch die Einkommensteuer – aufgrund der so genannten modifizierten Nettolohnmethode – erst in einem späteren Veranlagungszeitraum von der Versicherung erstattet wird?
Im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen gibt es fast 2.000 Baugenossenschaften, die rund 2,2 Millionen Wohnungen verwalten. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband schätzt, dass mehr als 5 Millionen Menschen in einer Genossenschaftswohnung leben (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft). Insofern dürfte die folgende Information viele Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitglieder aufhorchen lassen: Der BFH hat entschieden, dass eine Mietminderung, die eine Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitgliedern anstelle einer Gewinnberechtigung für zusätzlich erworbene Genossenschaftsanteile gewährt, als Kapitalertrag zu versteuern ist (BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 23/21). Dies beruhe auf dem Zusammenspiel von § 20 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das heißt: Der Anspruch...
Viele Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer sind der Auffassung, dass sie ihre Fahrtkosten zum jeweiligen Tätigkeitsort nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen und gegebenenfalls sogar Mehraufwendungen für Verpflegung abziehen können. Naturgemäß hat die Finanzverwaltung dazu eine ganz eigene Meinung und lässt in den meisten Fällen lediglich die Entfernungspauschale und schon gar keine Verpflegungsmehraufwendungen zum Abzug zu. Allerdings ist die Rechtslage auch schwierig – und durch die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit dem 1.4.2017 gilt, wird es noch komplizierter. Jedoch könnte sich ebenjene Neuregelung für unzählige Leiharbeitnehmer in steuerlicher Hinsicht auszahlen, denn wenn man der Auffassung des FG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil folgt,...
Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, die die Besteuerung von Pensionen mildern, werden seit Jahren abgeschmolzen. Früher, das heißt beispielsweise bei Beginn des Ruhestands in 2005, 2006 oder 2007, hatten sie hingegen eine durchaus beachtliche Höhe. Von daher kann es im Einzelfall sinnvoll sein zu prüfen, ob das Finanzamt bei der Ermittlung der Höhe des Versorgungsfreibetrages vom richtigen Versorgungsbeginn ausgegangen ist. Das Hessische Finanzgericht FG hat diesbezüglich entschieden: Bei einer nachträglich internen Teilung eines laufenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezugs gilt für die Höhe der Versorgungsfreibeträge nach § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG das Jahr des Eintritts des ausgleichspflichtigen Ehegatten in...
Nach dem Verkauf eines (vermieteten) Grundstücks lösen die Verkäufer oftmals die noch existierenden Darlehen ab und zahlen dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bereits seit vielen Jahren ist es leider gängige Praxis der Gerichte und der Finanzverwaltung, dass die Vorfälligkeitsentschädigung selbst dann nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen wird, wenn sie ausnahmsweise den Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjektes zugerechnet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014, IX R 42/13; BMF-Schreiben vom 27.7.2015, BStBl 2015 I S. 581; Blog-Beitrag „Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar“ von Christoph Iser). Kürzlich hatte ich bereits ein interessantes Urteil des FG Köln hat vorgestellt, das den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung zwar ebenfalls...
Sind die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze des Fremdvergleichs auch auf Verträge zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden? Diese Frage wird bald der BFH beantworten müssen. Genau genommen „will“ er die Frage sogar beantworten, denn er hat in einem bemerkenswerten Fall die Revision – nach einer Nichtzulassungsbeschwerde – zugelassen (Az. X R 5/24). Vorausgegangen ist ein Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 16.3.2023 (2 K 385/18). Der Sachverhalt: Ein Profiboxer zahlte seiner Lebensgefährtin ein Honorar von zunächst 10 Euro und später 20 Euro pro Stunde für diverse Bürotätigkeiten. Der Boxer und die Frau traten nach außen hin als...
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen – so hat der BFH mit Urteil vom 10.7.2024 (II R 31/21) entschieden. Diese interessante Entscheidung zur Erbschaftsteuer soll nachfolgend kurz vorgestellt werden.
Überlässt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so ist dieser geldwerte Vorteil zu versteuern. Zumeist wird für die Ermittlung des geldwerten Vorteils die so genannte Ein-Prozent-Regelung genutzt. Bestimmte Aufwendungen, die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, mindern den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, zum Beispiel Treibstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuer. Einzelheiten dazu finden sich im BMF-Schreiben vom 21.9.2017, BStBl 2017 I S. 1336 Rz. 3 – 5). Nicht angerechnet werden aber – nach der Verwaltungsauffassung – zum Beispiel Fährkosten, Straßen- oder Tunnelbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren), Parkgebühren, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen sowie Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Der BFH hat die...
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