Autor: Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt
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Mehr Effizienz oder weniger Kontrolle? Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verspricht genau das, was sein Name nahelegt: weniger Papier, weniger Aufwand, mehr digitale Zukunft. Ein zentrales Element ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre – ein scheinbar kleiner, aber bedeutsamer Schnitt in das Gefüge der steuerlichen Nachvollziehbarkeit. Was sich ändert? Und warum ist das wichtig? Bisher galt: Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG). Künftig sind es nur noch acht. Das klingt zunächst plausibel – immerhin geht es laut Gesetzgeber um eine jährliche Entlastung in Höhe von rund...
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