Autor: Dr. Carola Rinker
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Nachdem der Frühjahrsputz durchgeführt wurde und alle Altlasten abgeschrieben wurden, ist nun der nächste Schritt die Darstellung im Jahresabschluss. Damit die möglicherweise hohen Abschreibungen, gebildeten Rückstellungen oder sonstigen Gewinn schmälernden Ereignisse den Abschluss nicht zu sehr beeinflussen, wird die Darstellung geschönt. Dazu werden beispielsweise bei der Berechnung der Eigenkapitalrendite Sondereinflüsse herausgerechnet. Oder noch einfacher: Die Entwicklung des operativen Ergebnisses der letzten drei Geschäftsjahre wird aufgezeigt. Natürlich auch hier um Sondereinflüsse bereinigt. Dieses Instrument wird nicht nur von Banken genutzt.
Antwort auf „Immer Ärger mit den Frauen…“ Lieber Herr Mujkanovic, machen Sie sich keine Sorgen wegen des Titels Ihres Artikels. Die Frauenquote ist auch für die ein oder andere Frau ein Ärgernis. Wollen wir denn eine Situation wie in Norwegen? Ich denke nicht. Wenigstens wurde eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer festgelegt. So sparen wir uns in einigen Jahren die Einführung einer Männerquote. Was aber vergessen wurde: Gibt es denn die Anzahl an Frauen mit der entsprechenden Qualifikation, die benötigt werden? Aber nun der Reihe nach.
Etwas später als versprochen geht es nun endlich weiter mit meiner Serie zum Thema Bilanzkosmetik. Dieses Mal wollen wir uns mit dem Thema kosmetisch abschreiben beschäftigen. Sicherlich steht bei Ihnen auch bald der Frühjahrsputz an. Der Balkon wird gereinigt, die Gartenstühle herausgeholt. Klingt alles super, denn schließlich freuen wir uns schon lange auf den Frühling. Frühjahrsputz in der Bilanz allerdings sieht leider etwas anders aus. Der Fachbegriff heißt auch anders: „Kitchen-Sinking“. Klingt nur nicht so toll, ist auch nicht so toll. Kitchen-Sinking wird in der Regel bei einem Führungswechsel im Unternehmen vom neuen Chef durchgeführt. Da wird auch aufgeräumt. Der...
Da laust mich doch der Affe, als ich in einer Randbemerkung im Handelsblatt lese: Die Grenze für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro netto wurde seit 1965 nicht mehr angehoben. Ehrlich gesagt, habe ich mir über diese Grenzen noch nie Gedanken gemacht. Ich bin sozusagen mit der 410-EUR-Grenze groß geworden. Seitens der Arbeitsgruppe Wirtschaft und der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfaktion wird eine Verdoppelung auf 800 EUR gefordert. Ehrlich gesagt: Eine solche Forderung wird aber auch einmal Zeit. Was kann sich ein Unternehmer denn heute noch für 410 EUR netto für sein Unternehmen anschaffen?
So nun kommt endlich der Artikel zu den Pensionsverpflichtungen. Auch wenn das Thema in der Adventszeit vielleicht gerne verdrängt wird. Aber spätestens im Januar ist es mit der Verdrängung vorbei. Dann bekommt der ein oder andere Post von der Rentenversicherung und wird über die Änderung der Beiträge informiert. Also, lassen wir es doch gleich bleiben mit der Verdrängung. Auch wenn diese von Unternehmen sehr gerne genutzt wird. Denn schließlich verbessert die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen die Bilanz. Zumindest optisch. Das Thema Pensionsrückstellungen hat in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen. Und es wird noch schlimmer werden.
Teil II: Es geht ans Eingemachte oder Bilanzkosmetik à l‘Arcandor Eigentlich wollte ich im zweiten Teil über Pensionsverpflichtungen schreiben. Doch heute ist mir irgendwie eher nach Sale-and-lease-back. Die Pensionsverpflichtungen können auch noch einen Monat warten. Denn dann naht das Ende des Kalenderjahres. Und damit auch bei vielen Unternehmen das Ende des Geschäftsjahres. Thema Jahresabschlussvorbereitungen. Dort spielen auch Pensionsverpflichtungen in Form von Rückstellungen eine wichtige Rolle.
Teil I: Einführung – Wie Tricksereien Unternehmen langfristig schaden Tja, wie heißt es doch so schön: „Wer schöner ist als ich, ist geschminkt“. Dies gilt auch für die ein oder andere Bilanz. Dabei ist Bilanzkosmetik alias Windowdressing „lediglich“ das Aufhübschen der Bilanz. So eine Art „Frisur der Bilanz“. Dies darf keinesfalls verwechselt werden mit dem Fälschen von Bilanzen. Während Bilanzkosmetik erlaubt ist, ist Bilanzfälschung hingegen verboten. Eine weitere Differenzierung finden Sie in meinem Artikel „Window dressing vs. ,Cook the book‘: Wo ist die Grenze zwischen Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung?“ Bei Bilanzkosmetik nutzen Unternehmen den vorhandenen Bewertungsspielraum, die die handelsrechtlichen Regelungen nach...
Auch online verfügbare Geschäftsberichte sollten leserfreundlich sein In den letzten Wochen habe ich mich durch einige Geschäftsberichte börsennotierter Unternehmen gehangelt, um jeweils eine ganz konkrete Information, genauer gesagt die Angaben über die Bestandteile der Forschungs- und Entwicklungskosten im Anhang der Geschäftsberichte. Es ist ja schön und gut für die Umwelt, dass die Berichte zum Großteil (nur noch) online zur Verfügung gestellt werden. Mal abgesehen davon, dass auch das Herunterladen einer pdf-Datei die Umwelt belastet durch meine Serveranfrage. Bei einer wissenschaftlichen Arbeit wäre der ein oder andere Bericht gnadenlos durchgefallen. 5,0.
Wie Big Data die Wirtschaftsprüfung verändert Big Data kommt so langsam auch in der Wirtschaftsprüfung an. Das wird ja auch Zeit. Allerdings liegt das nicht nur an den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sondern auch den Mandanten, die mitziehen müssen. Für Wirtschaftsprüfer eröffnen die Big Data neue Möglichkeiten. Bisher wurde stichprobenartig geprüft, mit Big Data kann nun eine Vollprüfung erfolgen. Durch die Automatisierung eines Teils der Prüfung kann sich der Wirtschaftsprüfer auf die Prüfung komplexer Bilanzierungssachverhalte konzentrieren. Er kann sich mehr mit Schätzungen des Managements intensiver auseinandersetzen. Ob das dem zu prüfenden Unternehmen immer so passt? Vielleicht nicht. Ist aber künftig so.
Niemand. Und wenn Sie fällt? Dann fällt sie halt? Puh, das ist vielleicht eine sehr gewagte These. Aber was ist, wenn es hart auf hart kommt? Wenn Gewinne privatisiert sind, muss dies doch auch für Verluste gelten, oder? Aber nun der Reihe nach. Laut einer Meldung der Deutschen Wirtschaftsnachrichten vom 18. September 2016 kann die Deutsche Bank die angekündigte Strafe der US-Regierung nicht bezahlen. Selbst eine geringe Strafe würde der Bank Probleme bereiten. Als Lösung wird die Verstaatlichung der Bank vorgeschlagen. Die Deutsche Bank hat in ihrem Jahresabschluss „lediglich“ 5,5 Mrd. Euro für Rechtsstreitigkeiten zurückgestellt. Also 5,5 Mrd. Euro wurden...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 19. Januar 2026
Kostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer auch bei unentgeltlicher Mitarbeit des Ehegatten?
-
Ralph Homuth, LL.M. 16. Januar 2026
Cybersicherheit, NIS-2 und hybride Bedrohungen – Was Steuerkanzleien jetzt wissen und umsetzen sollten
-
Christian Herold 15. Januar 2026
Ist der Bescheid über die Gewährung eines Pflegegrades ein Grundlagenbescheid?
-
Ralph Homuth, LL.M. 14. Januar 2026
„Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix“ – Einkommensteuer, Leistungsanreize und Standortfragen
-
Johannes Hofele 13. Januar 2026
Nach Brandanschlag auf Stromleitung: Wann ist eine Mietminderung möglich?
NEUESTE KOMMENTARE
13.01.2026 von Prof. Dr. Ralf Jahn
Aktivrente seit 1.1.2026: Für wen gilt sie und was ist zu beachten?
09.01.2026 von Walter Föst
Aktivrente seit 1.1.2026: Für wen gilt sie und was ist zu beachten?
13.01.2026 von Prof. Dr. Ralf Jahn
Aktivrente seit 1.1.2026: Für wen gilt sie und was ist zu beachten?