Autor: Dr. Carola Rinker
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Der Bestätigungsvermerk. Bisher war dieser in den Geschäftsberichten der börsennotierten Unternehmen immer ein Standardtext. Man hatte den Eindruck, dass lediglich die Jahreszahlen ausgetauscht wurden. Wichtig war lediglich der Hinweis, ob das Unternehmen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhielt. Sofern dieser eingeschränkt oder versagt wurde, gab es weitere Informationen zur Begründung dieser Entscheidung. Durch die aktuelle Reform des sog. Abschlussprüferreformgesetzes (APAReG, AReG) wird der bisherige Bestätigungsvermerk um einen
Seit der Finanzkrise hat das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Qualität der externen Abschlussprüfung gelitten. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten, wird es nunmehr eine sog. externe Rotationspflicht geben. Bisher war nach sieben Jahren eine interne Rotation durch den Wechsel des verantwortlichen Prüfungspartners in der Prüfungsgesellschaft ausreichend (inkl. bestimmter Karenzzeiten). Durch das neue Gesetz wird die externe Rotation verpflichtend. So beträgt die maximale Prüfungszeit nach dem neuen Gesetz 20 Jahre. Es gibt nach zehn Jahren eine
Kaum hatte ich den Artikel zu „Disclosure Overload“ und die vorgenommene Kürzung des Geschäftsberichtes am Beispiel der Siemens AG geschrieben, blickte ich wenige Stunden später in das Handelsblatt. Dort wurden die erhebliche Kürzung der Quartalsberichte und die damit befürchtete Intransparenz thematisiert. Doch nun der Reihe nach. In der Vergangenheit mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen alle drei Monate Zwischenberichte veröffentlichen. Es ging nach der Devise: je mehr, desto besser.
In den letzten Jahren wurden die Geschäftsberichte der Unternehmen immer dicker. Die Unternehmen steckten vor allem auch in die optische Gestaltung ihrer Berichte viel Arbeit. Im ersten Drittel des Berichtes waren Bilder der Aufsichtsräte und Vorstände und viele weitere Informationen über das Unternehmen. Es hinterließ den Eindruck einer „Imagebroschüre“. Durch diese erhebliche Zunahme der Berichte verliert der Leser den Überblick über das Wesentliche. In der Literatur wird dieser Berichtswahn als sog. „Disclosure Overload“ bezeichnet.
Grund ist die sog. Kameralistik. Sie wird hauptsächlich in der öffentlichen Verwaltung anstatt der doppelten Buchführung (Dopik) angewendet. Doch nun alles der Reihe nach. Laut eines Artikels von Spiegel online vom 07. März 2016 sind viele Brücken in Deutschland marode. Eine Vielzahl an Brücken in ganz Deutschland ist in einem mangelhaften Zustand. Von den Straßen mal ganz abgesehen. Der Artikel beziffert das notwendige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren nicht. Dieses dürfte jedoch einen enormen Umfang haben.
Sie haben es sicherlich mitbekommen: Letzte Woche hat der US-Konzern unter anderem Schokoriegel Mars und Snickers zurückgerufen. Grund waren gefundene Plastikteile in einem verkauften Riegel. Für derartige Rückrufaktionen haben die Unternehmen in der Regel eine Versicherung abgeschlossen. Betrachten wir nun die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bei einem solchen Ereignis: Wenn die betroffenen Kunden die gekauften Schokoriegel an das Unternehmen senden und dafür einen Gutschein erhalten, verringert sich dadurch der Gewinn aufgrund steigender Aufwendungen. Zugleich wird der Gewinn durch erhaltene Zahlungen der abgeschlossenen Versicherung wieder erhöht.
Die Deutsche Bank muss Rückstellungen bilden. Die Meldung des hohen Verlustes im Jahr 2015 bei der Deutschen Bank ist vor wenigen Tagen durch die Medien gegangen. Ein Grund für den Verlust liegt in der periodengerechten Gewinnermittlung, die Unternehmen die Bildung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten verpflichtet. Der deutsche Staat muss keinerlei Rückstellungen für zukünftig zu zahlende Pensionen bilden. Ansonsten wären die Schulden weitaus höher als die derzeit ausgewiesenen expliziten Staatsschulden. Den Großteil der Staatsschulden machen allerdings die nicht offiziell ausgewiesenen Staatsschulden aus, die allerdings meisten außen vor gelassen werden. Bei den zwei Billionen EUR sind sie auf alle Fälle noch nicht...
Der Aktienkurs zum Jahresende hat in der heutigen Zeit die Daten der Rechnungslegung bereits eingepreist. „Fast close“ wird dies in der Fachsprache genannt. Welchen Mehrwert liefert dann der Geschäftsbericht eines DAX-Unternehmens, der einige Zeit nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht wird?
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver mit immateriellem Vermögen, darunter auch dem sog. Goodwill. Dieser entsteht als sog. Übernahmeprämie, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem Marktwert des Eigenkapitals des Unternehmens ergibt. So weit so gut. Doch wo liegt das Problem?
Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2015 lief die Bilanzfälschung bei Toshiba wie folgt ab: Es stellte sich heraus, dass zukünftig zu erwartende Zahlungen bereits vor ihrer Realisierung als Ertrag verbucht wurden. Nach dem HGB würde dies eindeutig gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs.1 Nr. 4 HGB verstoßen. Demnach dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert wurden. Der Zeitpunkt des Geldzuflusses spielt dabei allerdings keine Rolle.
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