Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter

Mit der Neufassung des § 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG), die am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, wurde klargestellt, dass es sich bei der Tätigkeit einer Steuerkanzlei in keinem Fall um Auftragsverarbeitung handelt.

Ob eine Steuerkanzlei in bestimmten Fällen (Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO anzusehen ist, war bis vor wenigen Wochen unter den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden umstritten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BW) und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LfDI NRW) sahen in diesen Konstellationen eine Auftragsverarbeitung als gegeben an. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht vertrat die konträre Position, ebenso wie Bundessteuerberaterkammer und Deutscher Steuerberaterverband. Trotz der grundsätzlichen Weisungsfreiheit des Steuerberaters wurde durch den LfDI BW und der LfDI NRW im Falle der Lohnabrechnung eine Weisungsgebundenheit gesehen.

Gerade Steuerkanzleien mit Mandanten aus verschiedenen Bundesländern gerieten hierdurch in missliche Situationen. Weiterlesen

Risiken im Internet und in sozialen Netzwerken

Das Internet und die sozialen Netzwerke bieten schier unendliche viele Möglichkeiten, aber sind diese auch immer mit der DSGVO vereinbar?

Fast jede Steuerkanzlei verfügt heutzutage über einen Internetauftritt. Viele Kanzleien sind zudem mit Auftritten bei Facebook, XING, LinkedIn, Instagram oder in anderen sozialen Netzwerken präsent. Die meisten Kanzleien haben ihren Internetauftritt mit einem entsprechenden Datenschutzhinweis versehen. Was aber ist mit den sozialen Netzwerken? Weiterlesen

Das erste Jahr mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Fast ein Jahr DSGVO liegt hinter uns. Nach einem unruhigen Start mit vielen Presseberichten, ächzten die deutschen Aufsichtsbehörden unter einer Unmenge an Anfragen und Beschwerden. Bereits diese Tatsache kann man als ein Zeichen für eine veränderte Wahrnehmung des Themas in Wirtschaft und Gesellschaft werten. Die Aufsichtsbehörden haben als Hilfestellung zahlreiche Orientierungshilfen und weitere Stellungnahmen veröffentlicht. Teilweise leider mit unterschiedlichen Ansätzen. Es bleiben somit in vielen Bereichen Fragen ungeklärt, so auch im Umfeld der steuerberatenden Berufe. Sei es das Thema E-Mail-Verschlüsselung oder die Frage, ob die Leistungen eines Steuerberaters als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO zu werten sind. Auch bzgl. des Auskunfts-und Informationsverhaltens an Mandanten und der Mitarbeiter oder Familienmitgliedern sind Besonderheiten zu beachten, die in der DSGVO so nicht berücksichtigt werden. Weiterlesen