Autor: Matthias Trinks
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Ein Gesetzesentwurf zur Anpassung der Kfz-Steuer sorgt derzeit für einigen Wirbel. Unter anderem spricht der ADAC von Ungleichbehandlung, Steuererhöhungen und dringendem Handlungsbedarf. Doch was ist dran – wird es tatsächlich spürbare Mehrbelastungen geben?
Kürzlich kramte mal wieder ein großer Elektronikmarkt die Mehrwertsteuer-geschenkt-Werbung aus der Schublade. Als Steuerrechtler ärgert mich dieses Konzept enorm. Grund genug, die Sache mal auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.
Der 45. US-Präsident polarisiert. Und das lange schon vor seinem Amtsantritt in wenigen Tagen. Allerorts fragen sich die Menschen, wie weit Auswirkungen der Amtsführung in den USA spürbar sein werden. Da reiht sich der NWB Experten-Blog ein und blickt einmal auf mögliche Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht.
Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig. Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios.
Eine große Party von der Steuer absetzen? Schwierig, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt. Der zweite Teil:
Der Bundesfinanzhof hat in der vergangenen Woche ein Urteil zur Absetzbarkeit eines großzügig dimensionierten Gartenfests veröffentlicht. Vor allem macht die Entscheidung mal wieder deutlich, wie wichtig eine saubere Dokumentation für steuerliche Zwecke ist. Und: „bigger is not always better“.
Der erste Advent steht vor der Tür und die Weihnachtszeit ist ja traditionell Geschenkezeit. Das ist auch in den vielen Vereinen im Land nicht anders. Allerdings lauert – wie überall – die Steuerfalle.
Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen. Ob es alle verstanden haben, bleibt hingegen noch offen. Dass die rückwirkende Rechnungskorrektur kommen wird, war absehbar. Zu den sich nun ergebenden Praxisfragen ist hingegen bislang kaum etwas zu vernehmen.
Der absolute Klassiker im Steuerrecht: Kann ich meine Berufsbekleidung von der Steuer absetzen. Einfache Antwort: natürlich! Die schwierigere Frage ist bloß: Was ist eigentlich Berufsbekleidung?
Tja, die Steuer-CDs sind so eine Sache für sich. Wirtschaftlich macht das ja vielleicht Sinn, rechtlich scheint die Lage immer noch durchaus zweifelhaft. Rechtschutz fällt allerdings tendenziell immer aus, wie nun abschließend der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte.
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