Autor: Matthias Trinks

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15. Januar 2017

Der 45. US-Präsident polarisiert. Und das lange schon vor seinem Amtsantritt in wenigen Tagen. Allerorts fragen sich die Menschen, wie weit Auswirkungen der Amtsführung in den USA spürbar sein werden. Da reiht sich der NWB Experten-Blog ein und blickt einmal auf mögliche Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht.

8. Januar 2017

Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig. Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios.

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Der 45. US-Präsident polarisiert. Und das lange schon vor seinem Amtsantritt in wenigen Tagen. Allerorts fragen sich die Menschen, wie weit Auswirkungen der Amtsführung in den USA spürbar sein werden. Da reiht sich der NWB Experten-Blog ein und blickt einmal auf mögliche Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht.

8. Januar 2017

Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig. Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios.

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8. Januar 2017

Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig. Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios.

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8. Januar 2017

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Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig. Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios.

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