Autor: Robert Hammerl
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Deutsche Versandhändler liefern ihre Ware auch gerne an Privatkunden in der ganzen EU aus. Umsatzsteuerlich gelten diese Lieferungen solange als in Deutschland steuerbar bis die Lieferschwelle des jeweiligen EU-Landes überschritten wird. Die deutsche Finanzverwaltung freut sich über jeden Euro Umsatzsteuer, der durch diese Verkäufe in die deutschen Staatskassen fließt. Dementsprechend werden die Lieferschwellen durch die deutsche Finanzverwaltung so gut wie nicht geprüft. Die Versandhändler weisen in den Rechnungen munter deutsche Umsatzsteuer aus.
In der Praxis werde ich immer wieder zu Fragen bei Sicherungseinbehalten in der Baubranche für die Absicherung von Gewährleistungsansprüchen konfrontiert. Das Thema ist daher perfekt geeignet für meinen ersten Blog. Der leistende Unternehmer erhält folglich nicht den kompletten Rechnungsbetrag für seine Leistungen. Der Bundesfinanzhof hat sich mit solch einem Fall auseinandergesetzt und mit Urteil vom 24. Oktober 2013 (V R 31/12) entschieden, dass eine Korrektur der Umsatzsteuer wegen vorübergehender Uneinbringlichkeit möglich ist. Mit BMF-Schreiben vom 3. August 2015 hat sich nun auch die Finanzverwaltung hierzu geäußert.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 30. April 2025
Konkurrenz von umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungsvorschriften – so etwas gibt es
-
Christian Herold 29. April 2025
Flugunterricht ist üblicherweise nicht umsatzsteuerfrei
-
Dr. Carola Rinker 29. April 2025
Fehler festgestellt – aber bitte ohne Details? Was die BaFin zur Meta Wolf AG meldet
-
Dr. Remmert A. Stock 28. April 2025
Steuerliche Risiken für Krypto-Anleger
-
Christian Herold 28. April 2025
Gemeinnützige Körperschaften: Planungsanpassung bei Rücklagenbildung
NEUESTE KOMMENTARE
27.04.2025 von Michael
Neue Grundsteuer ab Januar 2025: Was Grundstückeigentümer jetzt beachten sollten
28.04.2025 von Christian Herold
Aufreger des Monats Februar: Gesetzgeber hebelt positives „Lebensversicherungs-Urteil“ rückwirkend aus