BaFin verhängt Bußgelder für nicht veröffentlichte Abschlüsse: Strengere Gesetze – (k)eine Lösung?

Vier Mio. € ­– so hoch sind die Bußgelder, die die BaFin gegen die ZhongDe Waste Technology AG von April 2022 bis Anfang Februar 2024 festgesetzt hat. Anfang Februar informierte die Bafin auf ihrer Website darüber, dass bereits im Dezember erneut 1,5 Mio. € gegen das Unternehmen verhängt wurden. Der Grund? Der deutsch-chinesische Hersteller von Müllverbrennungsanlagen hat seit vielen Jahren keine Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger hinterlegt. Der aktuellste Bericht, den das Unternehmen auf seiner Website veröffentlicht, ist der Zwischenbericht des zweiten Quartals 2018 (http://zhongde-ag.de/investor_relations/publikationen.html, Stand: 23. Januar 2024). Kurzum: Ein Bericht für die Geschichtsbücher. Auf die Aktualisierung des Finanzkalenders verzichtet die ZhongDe Waste Technology AG auch schon seit mehreren Jahren.

Das deutsch-chinesische Unternehmen hatte es in der Vergangenheit auch schon ins Schwarzbuch Börse der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger geschafft, in dem jedes Jahr im Dezember die schwarzen Schafe des Kapitalmarktes vorgestellt werden.

Zhong De Waste – (k)ein Einzelfall?

Ist das deutsch-chinesische Unternehmen ein Einzelfall?Keineswegs. Auch andere Unternehmen tauchen vermehrt bei den Meldungen der BaFin über erteilte Bußgelder auf. Die German Values Property Group AG (Gewerbeimmobilien) und die Wild Bunch AG (Filmproduktion) fallen mir hierbei unter anderem ins Auge. Warum? Letztere hatte erst im letzten Jahr Stress mit der BaFin bezüglich des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Die verhängten Bußgelder sind teilweise gering. Bei der Zhong De Waste Technology AG wird deutlich, dass einzelne Bußgelder jedoch auch einen mittleren bzw. hohen sechsstelligen Betrag ausmachten. Über die letzten Bußgelder wurde Anfang Januar berichtet, verhängt wurden diese bereits im Herbst letzten Jahres.

Brauchen wir strengere Gesetze

Als Nicht-Juristin stelle ich mir die Frage: Was ist die Konsequenz, wenn Bußgelder nicht beglichen werden? Bei der Zhong De Waste dürften die Bußgelder eine nicht unerhebliche Belastung darstellen. Ein Vergleich mit den Umsatzerlösen ist leider nicht möglich: Ein Geschäftsbericht des Jahres 2016 ist ein Geschichtsbuch und keine Informationsquelle über die Gesellschaft.

Brauchen wir strengere Regeln? Das könnte vielleicht helfen. Wenn die Nicht-Veröffentlichung nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, könnte dies den Anreiz einer fristgerechten Veröffentlichung möglicherweise erhöhen. Ich möchte jedoch an dieser Stelle auf einen wichtigen Aspekt hinweisen: Durch strengere gesetzliche Regelungen trifft man alle. Und am Ende leiden vor allem die vielen ehrlichen Unternehmen, die diese einhalten.

Wir können zwar die Regeln immer weiter verschärfen. Doch einen wichtigen Aspekt können wir nicht gesetzlich vorschreiben: ethische und moralische Grundsätze. Und dabei meine ich nicht jene, die auf der Website eines Unternehmens stehen, sondern die tatsächlich im Unternehmen gelebten Werte.

Man stelle sich vor, wie Vorstände den Anlegern auf der Hauptversammlung Honig um den Mund schmieren. Zumindest so lange, bis diese nicht allzu kritische Fragen stellen bzw. einzelne Themen zu kritisch hinterfragen. Keine Angst, ich möchte hier keinesfalls alle Vorstände über einen Kamm scheren. Auch hier gilt leider: Die Ehrlichen leiden durch die schwarzen Schafe. Hier kommen wir wieder zurück zum Thema: Unternehmenskultur und gelebte Werte.

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