Bei Gericht: Interessante Steuerstreite

Den Überblick über alle anhängigen Steuerstreite zu haben ist nahezu unmöglich. Daher ist es vielleicht umso wichtiger über anhängig gewordene Steuerstreite zu berichten. Hier einige frei ausgewählte, anhängige Steuerstreite, die von Interesse sein könnten. Drei Verfahren für diesen Monat: 

Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.09.2015 (Az: 10 K 4479/11 F) entschieden, dass Schuldzinsen zur Finanzierung nicht fristgerecht beglichener Zinsraten eines Investitionsdarlehens i.S.d. § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG aufgrund des unmittelbaren Finanzierungszusammenhangs auch dann unbeschränkt abzugsfähig sind, wenn diese Finanzierung nicht durch Erhöhung der Darlehensvaluta des Hauptdarlehens, sondern durch gesonderte Kreditaufnahme erfolgt. Das Finanzamt möchte jedoch eine volle Abzugsfähigkeit nicht zulassen, weshalb der BFH (Az: III R 26/15) das letzte Wort haben wird.

 

Normenkontrollverfahren zur Zinsschranke

Der BFH ist sich ausweislich seiner Entscheidung vom 14.10.2015 (Az: I R 20/15) nicht sicher, ob die Zinsschranke nach § 4h EStG im Einklang mit der Verfassung ist. Er fragt daher beim BVerfG (Az: 2 BvL 1/16) im Wege eines Normenkontrollverfahrens nach.

 

Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde muss aktuell das BVerfG (Az: 2 BvR 2167/15) prüfen, ob die Befristung des Antrags verfassungsgemäß ist. Der BFH hatte insoweit in seiner Entscheidung vom 28.07.2015 (Az: VIII R 50/14) keine Bedenken.

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