Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Ausweislich § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ist eine Ermittlung der nicht abziehbaren Vorsteuer nach einem Umsatzschlüssel nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bei Immobilien kann grundsätzlich immer ein Flächenschlüssel angewendet werden. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch ein Umsatzschlüssel möglich ist.

Häufig ist bei der Finanzverwaltung der Flächenschlüssel die erste Wahl. Ein Schelm der denkt, dass sich dahinter nicht auch ein fiskalischer Gedanke verbirgt: Gewerbliche Vermietung finden regelmäßig zu einem höheren Mietzins statt, als Wohnraumvermietungen. Sind die Einheiten gleich und die umsatzsteuerpflichtige Gewerberaumvermietung führt zu einer höheren Miete, kann dennoch keine höhere Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Weiterlesen

Verlustverrechnungsverbote innerhalb der Kapitaleinkünfte: Einspruch, Einspruch und noch mal Einspruch!

In § 20 Abs. 6 EStG hat der Gesetzgeber nicht nur geregelt, dass Verluste aus Kapitalvermögen aufgrund des besonderen Tarifes der Abgeltungssteuer nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Darüber hinaus gibt es weitere Verrechnungsverbote, die aber verfassungsrechtlich zu wackeln beginnen.

So ist auch geregelt, dass Verluste aus Aktien nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist nach der Gesetzesbegründung die Verhinderung von durch Spekulationsgeschäfte bedingten, abstrakt drohenden qualifizierten Haushaltsrisiken, wie der seinerzeitigen Bundestagsdrucksache zu entnehmen ist. Die Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerung mit anderen positiven Kapitaleinkünften berge bei erheblichen Kursstürzen die Gefahr erheblicher Steuermindereinnahmen. I Weiterlesen

Kleine Mängel führen nicht zur Verwerfung der kompletten Buchführung

Häufig vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass schon kleine Unstimmigkeiten in der Buchführung dazu führen, dass die Buchführung insgesamt nicht ordnungsgemäß ist. Insbesondere in der Betriebsprüfung sieht man sich häufig mit diesem Vorwurf konfrontiert. Tatsächlich ist das aber Quatsch!

Ganz aktuell zeigt dies das Finanzgericht Münster anhand zwei aktueller Entscheidungen. In der ersten Entscheidung geht es um einen Kneipier der die in den vollständig vorliegenden Z-Baums ausgewiesen Einnahmen unter Ergänzung von Ausgaben und Bankeinzahlung in eine Excel-Tabelle eintrug. Zudem nahm der Unternehmer eine Sonderveranstaltung teil, bei denen Erlöse aus dem Verkauf über eine Außentheke erzielt wurden, bei der es teilweise nur eine offene Ladenkasse gab, für die keine täglichen Kassenberichte geführt wurde. Weiterlesen

Der Veranlassungszusammenhang entscheidet, oder etwa nicht?

Sowohl Finanzverwaltung als auch Finanzgerichte argumentieren regelmäßig darüber, dass der Veranlassungszusammenhang entscheidet, wie Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist ein Steuerpflichtiger auf eine sehr interessante Idee im Zusammenhang mit der Herstellung einer Immobilie gekommen. Regelmäßiges Streitthema ist hier immer wieder die Aufteilung zwischen nur über die Abschreibung zu berücksichtigende Herstellungskosten und gegebenenfalls sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Es muss nicht extra erwähnt werden, dass die steuerliche Auswirkung enorm sein kann. Der Fiskus achtet daher sehr genau darauf, welche Aufwendungen mit der Herstellung (alternativ mit der Anschaffung) zusammenhängen.

Im vorliegenden Fall forderte die finanzierende Bank im Rahmen der Immobilienherstellung eine qualifizierte baufachliche Betreuung. Weiterlesen

Einspruch: Lohnsteuerbefreiung bei Überlassung betrieblicher Handys

Computer und Handys sowie deren Verträge verursachen regelmäßig hohe Kosten. Interessant ist dann sicherlich, wenn die Kosten der Arbeitgeber übernimmt und dies auch noch lohnsteuerfrei geschehen kann.

Ausweislich der Regelung in § 3 Nr. 45 EStG sind die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus dem Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen steuerfrei. Weiterlesen

Wegfall der Steuerbefreiung für das Familienheim

Grundsätzlich ist der Erwerb des Familienheims durch den Ehegatten steuerbefreit. Im Fall des Erwerbs von Todes wegen fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg, wenn der Erwerber innerhalb von zehn Jahren das Objekt nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Streitbefangen an dieser Stelle ist regelmäßig die sogenannte Rückausnahme.

Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung nämlich nicht rückwirkend weg, wenn die Aufgabe der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen erfolgt. Tatsächlich ist insoweit regelmäßig streitbefangen, was entsprechende „zwingende Gründe“ sind. Aktuell hat das FG Münster mit Urteil vom 10.12.2020 (Az: 3 K 420/20 Erb) den krankheitsbedingten Auszug aus dem Familienheim nicht als zwingenden Grund gewertet.

Konkret ging es im Sachverhalt um eine Ehefrau, die nach dem Tod ihres Ehemanns das Familienheim geerbt hat und seitdem unter Depressionen und Angstzuständen litt, insbesondere weil ihr Mann im Haus verstorben ist. Um dieser psychischen Erkrankung zu begegnen hat ihr nachweislich ein Arzt geraten, die Wohnungsumgebung zu wechseln, was auch geschah.

Das erstinstanzliche Gericht erkennt darin jedoch keine „zwingenden Gründe“. In der Pressemitteilung des Gerichtes wird sogar angeführt, dass ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes nur dann gegeben sei, wenn das Führen eines Haushaltes schlechthin (etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit) unmöglich sei. Weil dies jedoch im vorliegenden Fall (noch!) nicht gegeben war, muss auch die Steuerbefreiung wegfallen.

Unter dem Strich sagen die Richter damit nichts anderes, als dass man die psychische Erkrankung der Hinterbliebenen hätte fortschreiten lassen müssen bis es gegebenenfalls zu einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit gekommen wäre. Denn dann hätte sie auch ihre Steuerbefreiung behalten dürfen. Insoweit kann eine solche restriktive Gesetzesauslegung nicht richtig sein.

Wenn, wie es aus der Pressemitteilung des Gerichtes selbst hervorgeht, die Erkrankung jedoch definitiv vorlag und auch ein entsprechender ärztlicher Rat gegeben war, kann es schlicht nicht richtig sein, dass die Steuerbefreiung erst dann nicht mehr wegfällt, wenn die Erkrankung einen Grad erreicht hat, der die Haushaltsnutzung unmöglich macht.

Aktuell ist leider nicht ersichtlich, ob die zugelassene Revision eingelegt wurde.

VGA wegen mangelnder Verzinsung auf dem Verrechnungskonto

Es entspricht eigentlich der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung führen kann.

So zuletzt das Schleswig-Holsteinische FG mit Urteil vom 28.5.2020 (Az: 1 K 67/17). Damit befindet sich das Gericht nicht in schlechter Gesellschaft, denn schon mit Urteil vom 23.6.1981 (Az. VIII R 102/80) hat der BFH mit Blick auf ein Gesellschafter-Verrechnungskonto so entschieden. Zuletzt hatte auch das FG München mit Urteil vom 25.4.2016 (Az. 7 K 531/15) eine Entscheidung auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung getroffen.

Die ständige Rechtsprechung zu dem Thema scheint also klar zu sein. Fraglich daher, warum die Entscheidung aus Schleswig Holstein interessant sein könnte. Weiterlesen

Ermittlung der Ausgangslohnsumme – Das kann so nicht richtig sein!

Bei der schenkungsweisen Übergabe von begünstigtem Betriebsvermögen kann die Steuerbegünstigung bei der Schenkungsteuer wegfallen, wenn im Nachgang gegen bestimmte Behaltensfristen oder gegen die Lohnsummenregelung verstoßen wird.

Dabei enthält das Gesetz meines Erachtens jedoch an dieser Stelle einen eklatanten Fehler bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme. Weiterlesen

Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Mit Urteil vom 16.6.2020 (Az: VIII R 1/17) hat der BFH im Anschluss an seine Entscheidung vom 20.11.2018 (Az: VIII R 37/15) erneut bestätigt, dass nach der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 Verluste aus Knockoutzertifikaten als negative Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden.

Besonders erfreulich bei der Entscheidung ist: Der BFH macht im Hinblick auf die Verlustberücksichtigung keinen Unterschied, ob es sich bei dem Verfall des Knock-out Zertifikates um ein Termingeschäft oder um einen Verlust von einer sonstigen Kapitalforderung handelt. Zumindest im Hinblick auf die Verlustberücksichtigung ist dies insoweit irrelevant. Weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar

Immer wieder trifft man auf die Auffassung, dass die Vorfälligkeitsentschädigung gegebenenfalls bei einer Surrogat-Investition als Werbungskosten berücksichtigt werden kann. Dies ist jedoch falsch bzw. überholt. Weiterlesen