Vom Sparschwein zur Steuerfrage
Früher gehörten Sparschwein und Sparbuch zum Weltspartag. Heute stellt sich eine grundsätzlichere Frage: Wer spart, verzichtet heute auf Konsum, trägt das Inflationsrisiko und muss einen Teil seines Anlageerfolgs anschließend versteuern. Lohnt sich das noch?
Sparer-Pauschbetrag und Inflation
Der Sparer-Pauschbetrag betrug für Ledige von 2009 bis einschließlich 2022 unverändert 801 Euro. Erst 2023 wurde er auf 1.000 Euro erhöht; bei Zusammenveranlagten sind es 2.000 Euro.
Für den Beitrag sollte diese Entwicklung der Inflation der vergangenen zehn Jahre gegenübergestellt werden. Der Verbraucherpreisindex stieg zwischen 2016 und 2025 deutlich. Real stellt sich deshalb die Frage, ob der höhere Pauschbetrag tatsächlich eine Verbesserung oder im Wesentlichen einen verspäteten Inflationsausgleich darstellt.
Abgeltungsteuer und mobiles Kapital
Übersteigende Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück brachte die dahinterstehende Standortlogik mit dem Satz auf den Punkt: Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nichts.
Kapital und vermögende Steuerpflichtige sind international mobil. Damit stellt sich die Lenkungsfrage: Ist ein niedrigerer Steuersatz auf mobiles Kapital ungerecht oder ökonomisch sinnvoll, wenn dadurch Steuersubstrat im Inland gehalten wird?
Nominaler Gewinn oder echter Vermögenszuwachs?
Die Abgeltungsteuer berücksichtigt grundsätzlich keinen individuellen Inflationsausgleich. Steigt eine Anlage nominal um vier Prozent und steigen gleichzeitig die Preise ebenfalls um vier Prozent, ist die reale Kaufkraft kaum gewachsen. Steuerlich kann trotzdem ein Kapitalertrag entstanden sein.
Das führt zu der Frage, ob und in welchem Umfang nominale Erträge besteuert werden sollten, wenn real kaum Vermögenszuwachs entstanden ist.
Private Altersvorsorge – nicht alles wird gleich besteuert
Bei der privaten Altersvorsorge muss sauber zwischen den Produkten unterschieden werden. Riester- und Basisrentenmodelle sehen steuerliche Förderung in der Ansparphase und grundsätzlich eine nachgelagerte Besteuerung vor. Bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen wird typischerweise nicht die gesamte aus bereits versteuertem Einkommen finanzierte Auszahlung nochmals besteuert; bei lebenslangen Renten ist insbesondere die Ertragsanteilsbesteuerung relevant.
Beim freien Sparen über Aktien, ETFs, Fonds oder Tagesgeld stammt das eingesetzte Kapital ebenfalls regelmäßig aus versteuertem Einkommen. Besteuert werden grundsätzlich die daraus entstehenden Kapitalerträge.
Kommt der Rentner in den Spitzensteuersatz?
Für Rentner gilt grundsätzlich derselbe Einkommensteuertarif wie für andere Steuerpflichtige. Interessant ist deshalb die Entwicklung der Einkommensgrenze, ab der der Grenzsteuersatz von 42 Prozent beginnt. Diese Schwelle ist in den vergangenen zehn Jahren nominal gestiegen und sollte im Beitrag der Inflation gegenübergestellt werden.
Ein gut vorsorgender Rentner kann durch gesetzliche Rente, Betriebsrente, steuerpflichtige private Vorsorgeleistungen und weitere Einkünfte durchaus in hohe Grenzsteuersätze gelangen. Das führt zur steuerpolitischen Frage, ob die Anreize zur privaten Vorsorge und ihre spätere Besteuerung ausgewogen sind.
Eine konkrete Idee
Wenn der Staat private Vorsorge fördern möchte, könnte man darüber diskutieren, den Sparer-Pauschbetrag regelmäßig zu indexieren. So würde er nicht über viele Jahre nominal eingefroren und durch Inflation schleichend entwertet.
Denkanstoß
Wer möchte, dass Menschen für morgen sparen, sollte ihnen heute auch einen Grund dafür geben. Der Weltspartag ist deshalb ein guter Anlass zu fragen, ob Sparer-Pauschbetrag, Abgeltungsteuer, Inflation und die Besteuerung von Altersvorsorgeleistungen noch ein stimmiges Gesamtbild ergeben.